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17. September 2024
Beitragsbemessungsgrenzen sollen deutlich steigen

Beitragsbemessungsgrenzen sollen deutlich steigen

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 veröffentlicht. Demnach sollen die Bemessungsgrenzen deutlich angehoben werden. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll sich auf 73.800 Euro erhöhen.

Laut dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahreswechsel vergleichsweise stark erhöht werden. Medienberichten zufolge begründet das Bundesarbeitsministerium die Pläne mit der Lohnentwicklung. Die Bundesregierung passt die Sozialversicherungsrechengrößen jeweils jährlich entlang der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland an.

So sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge künftig bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro erhoben werden- auf das Jahr gerechnet von 69.300 Euro auf 73.800Euro. Aktuell sind es monatlich 7.550 Euro in den westlichen Bundesländern und 7.450 Euro in den ostdeutschen. Ab 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost- und Westdeutschland erstmals gleich sein und es gelten dann alle Sozialversicherungswerte bundesweit gleich.

In der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro jährlichem Bruttogehalt auf 66.150 Euro steigen. 

Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung wird erhöht

Außerdem soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen, ab der Angestellte nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und in die PKV wechseln können – nämlich von derzeit 69.300 Euro Jahresbruttoverdienst (monatlich 5.775 Euro) auf 73.800 Euro (monatlich 6.150 Euro). Das entspricht einem Plus von 6,5%. Die Zahlen sind noch vorläufig, der Entwurf des BMAS ist noch nicht verabschiedet.

PKV-Verband: Wahlfreiheit eingeschränkt

Der Verband der Privaten Krankenversicherung kritisiert die Anhebung der Verdienstgrenze: „Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. 7.650 Euro liegt sie mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze – in Fortsetzung einer Ausnahmegesetzgebung seit 2002. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher und des Wettbewerbs“, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. (tik)

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