Im Streitfall hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage eines im Ruhestand befindlichen Berliner Beamten abgewiesen, der eine Kostenerstattung für ein Medikament begehrte, das teurer als der Festbetrag war. Der Pensionär berief sich auf Unverträglichkeiten. Das Gericht bestätigte die Geltung der Festbeträge für die Krankenbeihilfe von Berliner Beamten und verneinte im Einzelfall eine unzumutbare Härte. Der Pensionär muss den Differenzbetrag von ca. 32 Euro selbst tragen.
Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (kb)
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2015, Az.: OVG 7 B 13.15
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