Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) hat eine Wende in seiner Auffassung über die Höhe von Abschlussprovisionen bei sog. Versicherungsanlageprodukten (VAP) hingelegt. Denn der Verband macht sich von nun an für einen gesetzlichen Provisionsdeckel im Bereich Leben stark. Das gab Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM und Co-Geschäftsführer beim Maklerhaus Billerbeck, im Rahmen des BDVM Versicherungsmakler-Fachtages bekannt, der am 04.06.2024 in Ingolstadt stattgefunden hat.
„Die teils fehlanreizenden Vergütungsformen führen zu einer ideologischen Debatte um ein Provisionsverbot. Dabei ist die Branche selbst schuld. Statt hier eine Einsicht zu haben, legen manche Marktteilnehmer trotz BaFin-Kritik noch nach“, sagte Billerbeck im Gespräch mit dem Fachmagazin AssCompact. Dieser Zustand täte weder der Maklerbranche noch der Versicherungswirtschaft insgesamt gut, das Image sei schlecht.
Deckelung soll mit Einführung einer Bestandsprovision einhergehen
Konkret macht sich der Verband für die Einführung eines Provisionsdeckels bei der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille stark. Dennoch vertritt der Verband weiterhin die Auffassung, dass die Courtage bzw. Provision die Leitvergütung für Versicherungsmakler bleibe. Daher wird die Idee eines Provisionsdeckels beim Abschluss mit der Erhöhung der laufenden Provision verknüpft. So sollen nach dem Willen des Verbandes überhöhte Abschlusskosten in lokalen Märkten verhindert werden. „Die Beratung muss angemessen vergütet werden, aber Übertreibungen und Fehlanreize gilt es zum Wohl unserer Kunden und auch zum Schutz der ordentlich arbeitenden Makler zu vermeiden“, so Billerbeck gegenüber AssCompact.
Zur neuen Auffassung habe laut BDVM auch eine Anfang dieses Jahres unter BDVM-Mitgliedern durchgeführte Umfrage beigetragen. Darin war etwas mehr als die Hälfte der Befragten dafür, Abschlussvergütungen zugunsten laufender Provisionen zu begrenzen. Nun komme es hingegen entscheidend darauf an, dass für die Einführung einer Provisionsbegrenzung weitere Vermittlerverbände gewonnen werden. Daher begebe man sich nun in die Abstimmung, sagte Billerbeck am Rande der Veranstaltung.
Das ist der Stand der Diskussion in Brüssel
Gerade von politischer Seite, insbesondere in Brüssel, wird das Vergütungsmodell Provision immer wieder infrage gestellt, weswegen die Debatte um ein Provisionsverbot bei der Versicherungs- und Finanzberatung 2023 wieder hochgekocht ist. Aus diesen Überlegungen formte sich bei der EU-Kommission im ersten Halbjahr 2023 die EU-Kleinanlegerstrategie, die zunächst ein solches Verbot vorsah. Die Entwürfe wurden jedoch immer wieder abgeändert, sodass zunächst festgelegt wurde, dass bei der Versicherungs- und Finanzberatung zunächst kein Provisionsverbot eingeführt wird.
Bis vor Kurzem herrschte darüber hinaus noch Verwirrung, ob eine Passage im Entwurfstext nicht doch ein Provisionsverbot für Makler suggerierte. Grund war die Formulierung, dass ein solches Verbot für Vermittler gelte, die sich als unabhängig bzw. ungebunden – etwa auf der Website – darstellen. Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments stimmte im März gegen diesen Entwurf und schlug eine Anpassung vor, die im Rahmen der Plenarsitzungen des Parlaments in der letzten Aprilwoche auch angenommen wurde. Die Anpassung besagt nun, dass ein Vermittler auch weiterhin Provisionen erhalten und als unabhängig auftreten darf, solange er seine Kunden auf diese Provisionen hinweist. Die endgültige Entscheidung aber kommt erst noch. Nach der Europawahl am kommenden Wochenende könnte das sog. Trilog-Verfahren im Herbst starten und eine Entscheidung herbeiführen. (as/mki)
Bild: © Maksym – stock.adobe.com
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