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27. Februar 2017
BdV mahnt Versicherungsberatung Minerva ab

BdV mahnt Versicherungsberatung Minerva ab

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Minerva KundenRechte GmbH abgemahnt. Die Versicherungsberatung dürfe beim PKV-Tarifwechsel nicht gegen erfolgsabhängige Vergütung beraten. Zudem sei das Honorar ersparnisbezogen und betrage mehr als das Sechsfache der monatlichen Ersparnis.

Henstedt-Ulzburg – Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mahnt die Minerva KundenRechte GmbH (Minerva) für ihr Tarifwechsel-Geschäftsmodell ab. Das Honorar sei dabei ersparnisbezogen und betrage mehr als das Sechsfache der monatlichen Ersparnis. Außerdem werde der Kunde für 24 Monate an die Vereinbarung geknebelt. Das Honorar müsse somit auch dann gezahlt werden, wenn die Umstellung nicht durch Minerva herbeigeführt wurde.

Uneinsichtigkeit

„Ein solches Geschäftsgebaren ist uns eine Abmahnung wert“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Minerva zeige sich uneinsichtig und setze das Geschäftsmodell unverändert fort. „Bei einem Versicherungsberater hat die Beratungsleistung im Mittelpunkt zu stehen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs“, meint Kleinlein klar.

Erfolgshonorare nur im Einzelfall zulässig

Nach Auffassung des BdV verstößt Minerva mit dem Vergütungsmodell zudem gegen ein gesetzliches Verbot: „Bei der Tarifwechselberatung handelt es sich um die Erbringung einer Rechtsdienstleistung. Daher unterliegt die Zulässigkeit der erfolgsabhängigen Vergütung den gleichen Voraussetzungen, die auch ein Rechtsanwalt zu beachten hat“, erläutert Kleinlein die Auffassung des BdV. Ein Rechtsanwalt dürfe ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall vereinbaren und auch nur dann, wenn der Ratsuchende aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse anderenfalls von der Rechtsverfolgung absehen würde. Minerva vereinbare das Erfolgshonorar jedoch nicht nur in Einzelfällen, sondern im Regelfall. (mh)