Am vergangenen Wochenende wurde mit der Eröffnung des Skigebietes auf der Zugspitze die alpine Skisaison auch hierzulande eingeläutet. Zahlreiche Skifahrer werden sich in den kommenden Wochen wieder auf den Weg zum Pistenspaß in die verschneiten Alpentäler im In- und Ausland machen. Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) haben nun zum Saisonstart an wichtige Versicherungen erinnert, die bei keinem Skifahrer fehlen sollten.
Auslandsschutz bewahrt vor hohen Kosten
Für alle Skifahrer, die für den Pistenspaß ins Ausland reisen, ist die Auslandsreisekrankenversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, weiß man beim BdV. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht – und auch nur in Höhe der im Reiseland üblichen Leistungen. Ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland sei hingegen nicht mitversichert. „Zieht sich beispielsweise ein Skifahrer bei einem Sturz eine schwere Verletzung zu und muss deshalb zurück in die Heimat, müsste er die Kosten des Krankenrücktransports selbst tragen. Gerade aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, für den Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auch für Privatversicherte kann die Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig sein, insbesondere, wenn ihre private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nicht übernimmt.
Haftpflichtversicherung gehört zur Grundausstattung
Auf vielen Pisten herrscht gerade bei sonnigem Winterwetter großer Andrang. Schädigt man bei einer Skifahrt eine andere Person, können die finanziellen Folgen schnell hohe Summen annehmen, erinnert der BdV. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Im Schadenfall leistet sie Schadensersatz an die geschädigte Person und unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – notfalls auch vor Gericht. Teilweise müssen Skifahrer laut Verbraucherschützer auch eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen – z. B. in den Skigebieten Italiens.
Unfallversicherung zahlt Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze
Und der Skisport selbst ist vergleichsweise verletzungsanfällig. Trägt man von schweren Verletzungen sogar eine Invalidität davon, hilft eine private Unfallversicherung weiter. Sie greift laut BdV in der Regel weltweit und kann einen möglichen Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall entsteht – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Müssen Wintersportler aufgrund eines Unfalls sogar von Rettungskräften geborgen werden, kalkuliert man beim BdV mit Kosten im fünfstelligen Bereich . „Man sollte daher unbedingt darauf achten, dass die Unfallversicherung auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe übernimmt“, erklärt Boss. Hierfür sollten Kosten von etwa 25.000 bis 30.000 Euro abgesichert sein. In schwerwiegenden Fällen kann ein Skiunfall sogar die Arbeitskraft kosten. In solchen Fällen leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.
Après-Ski-Party kann Versicherungsschutz kosten
Zum Skivergnügen zählt selbstverständlich auch die Après-Ski-Party. Allerdings riskieren Versicherte bei einigen Anbietern ihren Versicherungsschutz, warnt der BdV. Denn in den Vertragswerken einiger Reiseversicherer würden sich Klauseln verstecken, die Leistungen nach Alkohol- oder Drogenkonsum ausschließen. Verbraucher sollten daher darauf achten, dass medizinische Behandlungen nach dem nicht-suchtbedingten Konsum von Rausch-/Betäubungsmitteln (z. B. Alkohol oder Drogen) mitversichert sind. (as)
Bild: © VIAR PRO studio – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können