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29. Mai 2024
bAV und bKV: Gemeinsam für starken Antrieb sorgen

bAV und bKV: Gemeinsam für starken Antrieb sorgen

Arbeitgeber benötigen schlagkräftige Argumente zur Gewinnung neuer Mitarbeiter. Betriebliche Vorsorge kann dabei eine entscheidende Rolle spielen, z. B. das Zusammenspiel von betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Krankenversicherung.

Ein Artikel von Sascha Marquardt, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden bei Hallesche Krankenversicherung a. G.

Der demografische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel haben bewirkt, dass sich Unternehmen mehr als je zuvor Gedanken darüber machen müssen, wie sie für Mitarbeitende attraktiv werden bzw. bleiben. Denn: In den nächsten 15 Jahren erreichen laut dem Statistischen Bundesamt rund 12,9 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter und die jüngere Generation wird die ältere zahlenmäßig nicht ersetzen können. Die Zahl der baldigen Rentnerinnen und Rentner ist deshalb so hoch, da die geburtenreichen Jahrgänge der 1950er und 1960er, die sogenannten Babyboomer, das Renteneintrittsalter erreichen.

Die Maximierung des Vorsorge-Effekts kann bei der Mitarbeitergewinnung ein entscheidender Erfolgsfaktor sein

Doch wie lässt sich die Vorsorge maximieren? Mit der Kombination aus betrieblicher Altersversorgung (bAV) und betrieblicher Krankenversicherung (bKV) können Arbeitgeber ein dynamisches und sofort erlebbares Versorgungswerk gestalten, das ein entscheidender Erfolgsfaktor sein kann. So sorgt eine bAV später für finanzielle Sicherheit im Alter, während die positiven Effekte einer bKV für Mitarbeiter und Unternehmen sofort greifen.

bAV + bKV = Betriebliche Fürsorge

Die ALH Gruppe hat die Themen bAV und bKV unter dem Namen „Betriebliche Fürsorge“ miteinander verschmolzen. So können Unternehmen ihren Mitarbeitenden mit einer bKV einen direkt erlebbaren Mehrwert und mit der bAV eine intelligente Versorgung bei Invalidität und im Ruhestand bieten. Folgend einige Vorteile, die sich aus der Kombination ergeben:

  • Sofort und direkt erlebbare Mehrwerte
  • Stärkung des Employer Brandings und Unternehmensimages
  • Ergänzung bestehender Benefits um das Thema Gesundheit und Rente
  • Mitarbeiterzufriedenheit wird gesteigert und Fluktuation entgegengewirkt
  • Verbessertes Recruiting-Konzept
  • Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten
Alternative Gehaltserhöhung

Die bAV und bKV sind für den Arbeitgeber kostengünstiger im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung und bieten zusätzliche Vorteile. Im Allgemeinen bewirken sie einen hohen emotionalen Wirkungsgrad, sofortige Erlebbarkeit und großen Nutzen. Während in der bAV in der Finanzierungsphase für den Mitarbeiter im Regelfall keine Steuern und Sozialabgaben anfallen, erhalten Mitarbeiter mit einer bKV ein jährliches Gesundheitsbudget (netto), mit dem sie sich individuelle Gesundheitsleistungen aussuchen können.

Bis zu 100% vom Chef möglich

Die bKV ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen und der privaten Gesundheitsvorsorge: So kann sich jeder Mitarbeitende die Gesundheitsleistungen (z. B. für Zähne, Brille, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen etc.) aussuchen, die er gerade benötigt. Darüber hinaus stehen ein Facharzttermin-Service und medizinische 24/7-Beratung in über 20 Sprachen sowie eine ärztliche Videotelefonie (Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen inklusive Psychotherapeuten) zur Verfügung. Bei der Initiierung einer bKV gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Ausschlüsse von bereits bestehenden Erkrankungen.

Zunehmende Bedeutung von Benefits

Mit der betrieblichen Fürsorge schlagen moderne Arbeitgeber gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie bieten ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert, mit dem die Verbundenheit zum Unternehmen gestärkt wird. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass die Belegschaft fit und leistungsfähig bleibt. Das Ergebnis: Weniger Fluktuation, weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten und schnellere Besetzung offener Stellen.

Steuer- und Sozialversicherungsersparnis

Die Beiträge zur bKV sind als Sachbezug im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Alle empfangenen Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Es erfolgt somit keine nachgelagerte Versteuerung beim Arbeitnehmer. In der bAV sind steuerfreie Beiträge bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4% der BBG West (in 2023 sind es 292 Euro monatlich) möglich.

Verbesserung der individuellen Versorgung

Das Konzept der „betrieblichen Fürsorge“ sorgt in allen Lebensphasen für eine Verbesserung der Versorgungssituation bei den Mitarbeitern:

  • bei Krankheit (bKV)
  • bei einer Berufsunfähigkeit (BU)
  • bei Einschränkungen der Grundfähigkeiten (GF)
  • bei einer Erwerbsminderung (EM)
  • im Ruhestand (Altersversorgung)
Mit digitalen Kooperationspartnern zum Vertriebserfolg

Von der Beratung über den Abschluss bis hin zur Verwaltung – in Kooperation mit ausgewählten Partnern bietet die ALH Gruppe digitale Tools an, mit denen der gesamte Prozess – also die Etablierung von bAV und bKV im Unternehmen – komplett digital abgebildet werden kann.

  • Transparente Beratungs- und Verwaltungsprozesse
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Sicherheit in der Beratung
  • Nachhaltiger Geschäftsprozess durch papierlose Kommunikation
AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die ALH Gruppe ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die ALH Gruppe geht es hier: asscompact.de/bv/alh-gruppe.

Bild: © natali_mis ac– stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sascha Marquardt