Barclays Partner Finance verfügt nicht über eine von der Behörde vergebene Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften. Das hat die BaFin in einer aktuellen Meldung offiziell verkündet. Die Gesellschaft stehe somit damit nicht unter Kontrolle der Finanzaufsicht.
Falschbehauptung
Barclays Partner Finance bietet der BaFin zufolge unter der „angeblichen“ Geschäftsanschrift Unsöldstraße 2 in 80538 München potenziellen Kunden Aktientauschgeschäfte an. Die Behauptung des Unternehmens, von der BaFin zum Betrieb solcher Geschäfte zugelassen zu sein, sei schlichtweg falsch. (mh)
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