Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat mitgeteilt, dass mit Bescheid vom 03.09.2019 das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt ist. Bei dem Direktinvestment handelt es sich um ein Angebot zur Pacht von Teakwäldern.
Anbieter legt Widerspruch ein
Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Die Life Forestry Switzerland AG hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt. (mh)
Bild: © Rechitan Sorin – stock.-adobe.com
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