AssCompact suche
Home
Investment
6. Januar 2014
BaFin stellt den Entschädigungsfall für die Dr. Seibold Capital fest

BaFin stellt den Entschädigungsfall für die Dr. Seibold Capital fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19.12.2013 den Entschädigungsfall für die Dr. Seibold Capital GmbH, Gmund am Tegernsee, festgestellt. Das Institut war nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Es besteht auch keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung.

Die Dr. Seibold Capital GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert die Verbindlichkeiten eines Instituts gegenüber seinen Kunden in der Höhe von 90% bis maximal 20.000 Euro. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdW die Kunden des Vermögensverwalters entschädigen kann. Die EdW hat entsprechend den Kontakt zu den Kunden aufgenommen.

Die BaFin hatte bereits am 17.10.2013 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Nach Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 14.11.2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Seibold Capital GmbH angeordnet.