Am 01.07.2021 tritt das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) in Kraft. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) sollen die durch das FISG umgesetzten Maßnahmen jedoch nicht das Ende der BaFin-Reformen darstellen. Das FISG sei „der Anfang, nicht das Ende“, sagte der Staatssekretär im BMF, Jörg Kukies, im Rahmen einer Sitzung des Bundestagsfinanzausschusses.
Stärker auf Hinweisgeber hören
Laut Kukies seien die Veränderungen bzw. die Vorarbeiten dazu in vollem Gange. Demnach sollen die Hinweisgeberstellen gestärkt werden, um den kritischen Stimmen am Markt mehr Gehör bei der BaFin zu verschaffen. Der Rekrutierungsprozess für die angestrebte Verstärkung laufe bereits.
Mystery Shopping
Durch das Mandat für verdeckte Testkäufe (AssCompact berichtete) sei nach Ansicht von Kukies auch der Anleger- und Verbraucherschutz ausgeweitet worden. Des Weiteren solle die Aufsichtsbehörde durch Automatisierung und Digitalisierung sowie einer Stärkung der IT-Aufsicht in die Lage versetzt werden, das Beschwerde-Management effizienter zu gestalten und auf diese Weise Stellen einzusparen.
Kulturwandel muss folgen
Außerdem sei geplant, im Zuge der Reformen die Rolle des BaFin-Präsidenten zu stärken, damit Entscheidungen auf Leitungsebene schneller getroffen werden könnten. Man strebe auch einen Kulturwandel innerhalb der Behörde an, sagte Kukies. Die Umsetzung des Wandels obliege aber dem zukünftigen Präsidenten Mark Branson (AssCompact berichtete).
Rolle des BMF muss geklärt werden
Kukies gestand außerdem ein, dass es Unklarheiten bezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des BMF über die BaFin gebe. Diese müssten behoben werden. Im Frühjahr hatten Experten des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE eine Loslösung der BaFin vom Finanzministerium vorgeschlagen (AssCompact berichtete).
Wertpapierbestände der BaFin-Mitarbeiter
Probleme gebe es laut Kukies jedoch dabei, dem Hinweis der europäischen Finanzaufsicht ESMA nachzukommen. Die Behörde hatte gefordert, die Wertpapierbestände der BaFin-Mitarbeiter zu erfassen, nachdem bekannt geworden war, dass Mitarbeiter der Behörde mit Wirecard-Aktien gehandelt hatten. Unter einigen Mitarbeitern bestünden jedoch Zweifel, ob eine rechtliche Grundlage für die Offenlegungsforderung existiere. Man befinde sich jedoch zu dem Thema im Austausch mit dem Personalrat, so Kukies. (tku)
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