Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter
Seit vielen Jahren beklagen sich zahlreiche privat versicherte Kunden darüber, dass sie im Alter die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung kaum noch oder nicht mehr zahlen können. Häufig reicht ein niedrigeres Einkommen im Alter nicht mehr aus, um die hohen Beiträge zu schultern. Denn grundsätzlich müssen auch im Rentenalter die Beiträge für die private Krankenversicherung einkommensunabhängig gezahlt werden und steigen möglicherweise weiter. Das beliebte Werbeargument von Vermittlern und Versicherern, dass in der privaten Krankenversicherung der Beitrag einkommensunabhängig kalkuliert wird und dadurch bei niedrigem Eintrittsalter deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen kann, erweist sich im Rentenalter als Bumerang.
Politik und Versicherer haben viel unternommen, um die Effekte abzumildern. Dennoch reichen die auf den ersten Blick imposanten Alterungsrückstellungen offenbar nicht immer aus, die Beiträge im Rentenalter auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.
Kleiner Trost für die Betroffenen: Mit Rentenbeginn fällt allerdings der Beitrag für das Krankentagegeld weg. Ab dem 60. Geburtstag entfällt auch der gesetzliche 10%-ige Zuschlag. Ab dem 65. Geburtstag mildert der durch den gesetzlichen Zuschlag angesparte Betrag zudem künftige Beitragserhöhungen. Privatversicherte, die eine gesetzliche Rente beziehen, können bei der Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen. Dieser beträgt derzeit 7,3% der gesetzlichen Rente.
Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter
Gesetzlich Versicherte werden unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wer eine gesetzliche Rente bekommt und in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war, wird in der KVdR pflichtversichert. Dabei ist es unerheblich, ob in der Zeit der Erwerbstätigkeit eine Pflichtversicherung in der GKV, eine freiwillige Versicherung in der GKV oder eine Familienversicherung in der GKV vorlag. Es genügt, überhaupt Mitglied der GKV gewesen zu sein. Die Zeit des Erwerbslebens reicht vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit, einschließlich Berufsausbildung und Selbstständigkeit, bis zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente.
Pflichtmitglieder der KVdR zahlen lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, gegebenenfalls auch noch auf belaufendes Arbeitseinkommen und Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder privaten Rentenversicherungen bleiben dagegen beitragsfrei. Die Rentenversicherung beteiligt sich an den Krankenkassenbeiträgen in der KVdR. Nach Beteiligung der Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz für die KVdR zurzeit 7,3% der Rente plus Zusatzbeitrag. Bei Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen beträgt der Beitragssatz 14,6% plus Zusatzbeitrag.
Wer in der GKV vorversichert ist, aber die 90%-Grenze nicht erreicht, kann sich als Rentner freiwillig gesetzlich versichern. Anders als pflichtversicherte Rentner müssen freiwillig versicherte Rentner auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten, also auch auf private Einnahmen (Miet- und Pachteinkünfte, Kapitalerträge, private Renten einschließlich privat abgeschlossener Riester-Renten). Der Beitragssatz für die freiwillige Versicherung beträgt 14,6% plus Zusatzbeitrag. Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss von 7,3% der Rente plus hälftigen Zusatzbeitrag. Bei Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen beträgt der Beitragssatz ebenfalls 14,6% plus Zusatzbeitrag. Der Beitragssatz für Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder privaten Rentenversicherungen beträgt 14%.
Ob freiwillig versichert oder Pflichtmitglied: Bei niedrigen Einkommen sind die Beiträge im Rentenalter im Zweifel bezahlbarer als in der privaten Versicherung.
Rückschlüsse für den Beratungsprozess
Die Beitragskalkulation und -entwicklung ist nur ein – wenn auch wichtiger – Systemunterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Weitere sind Familienversicherung, Gesundheitsprüfung, Rückkehr in die GKV, 55-Jahre-Grenze, Leistungsänderungen und andere. Makler sind gut beraten, die wesentlichen Unterschiede der Systeme zu identifizieren und den Kunden darüber aufzuklären. Zwar richtet sich der Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflicht nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Dennoch sollte immer über besonders relevante Umstände vorsorglich informiert werden. Für die Praxis empfiehlt es sich, dem Kunden zur Vorbereitung auf die Beratung eine Informationsbroschüre über die wesentlichen Beratungsinhalte auszuhändigen und in der nachfolgenden Beratung hierzu ergänzende Informationen und Empfehlungen abzugeben und zu dokumentieren. Insgesamt entsteht so eine ausreichend individuelle Beratungsdokumentation.
Über Hans-Ludger Sandkühler
Hans-Ludger Sandkühler ist Vertriebs- und Versicherungsjurist und verfügt über praktische Erfahrungen aus seinen langjährigen Tätigkeiten als Versicherungsmakler und Rechtsanwalt. Er ist ausgewiesener Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2023, S. 82 f., und in unserem ePaper.
Bild: © artinspiring – stock.adobe.com
Seite 1 Aufklärungspflichten des Maklers bei der PKV-Vermittlung
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Leserkommentare
Comments
Ich höre immer nur Verpflichtung
Alles im Artikel geäußerte mag wichtig und richtig sein. Aber wann wird denn der Makler endlich mal ausreichend geschützt? Man soll beraten, aufklären, Verantwortung als Sachwalter übernehmen...nur eine Verpflichtung des Kunden, für die Beratung etwas zu bezahlen, wenn kein Vertrag zustande kommt, einfach für das in Anspruch genommene Fachwissen. Davon liest man nie etwas. Man soll sich quasi den Verdienst selbst schlecht reden, auf die Gefahr hin, seine Zeit umsonst investiert zu haben. Ich kenne keine Branche, in der man zur zeitraubenden Fortbildung verpflichtet ist, verdientes Geld trotz optimaler Beratung zurückzahlen muss (unverschuldet Storno), Sachwalter des Kunden ist...aber im Gegenzug keinerlei Rechte hat.
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Ist im Moment leider so
Sehr geehrter Herr Reck,
Sie beklagen zu recht einen Umstand, der nur politisch gelöst werden kann. Es ist längst überfällig, dass die künstlichen Unterschiede zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern beseitigt werden.
Gegenwärtig ist aber so, dass die Gerichte über Pflichten der Makler gegenüber dem Kunden entscheiden, auch wenn die Vergütung für den Abschluss des Vertrages durch den Versicherer erfolgt. Das bedeutet, dass Makler sich ihrer Pflichten immer hinreichend bewusst sein sollten. Dazu sollten meine Ausführungen etwas beitragen.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Ludger Sandkühler
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Aufklärungspflichten des Maklers bei der PKV-Vermittlung
Sehr geehrter Herr Sandkühler, (sehr geehrte Redaktion von AssCompact,)
mit großer Verwunderung habe ich diesen tendenziösen, nicht sachlich fundierten Beitrag von Ihnen, Herr Sandkühler, zur Kenntnis genommen.
Dieser zeichnet sich erstens durch eine einseitig negative und meines Erachtens sehr rückwärtsorientierte Beurteilung der Kalkulation von PKV-Unternehmen aus, und zweitens dadurch, dass Sie die GKV und deren Kalkulation, auch im Verhältnis zur PKV, in keinster Weise kritisch beleuchten.
Hierdurch entsteht natürlich der Eindruck, dass der Abschluß einer PKV gegenüber einer Versicherung in der GKV tendenziell eine finanziell schlechtere Entscheidung und Lösung darstellt, die man dann in Folge selbstverständlich erfolgreich einem die PKV vermittelnden Makler ankreiden kann.
Hier Ihre Texpassagen, woraus ich meine Sichtweise u.a. ableite:
Beiträge in der Praxis
Die Praxis spricht dagegen eine andere Sprache. Immer wieder kommt es zu teilweise erheblichen Beitragsanpassungen. Das liegt darin begründet, dass die den versicherungsmathematischen Modellen zugrunde liegenden Annahmen bestimmte Lebenswirklichkeiten wie die Entwicklung fortschreitender Lebenserwartung oder Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht vorhersehen können und deshalb regelmäßig nachkalkuliert werden müssen. Je später im Laufe eines Beitragslebens eine Anpassung erfolgt, desto höher ist in der Regel der Effekt.
Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter
Seit vielen Jahren beklagen sich zahlreiche privat versicherte Kunden darüber, dass sie im Alter die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung kaum noch oder nicht mehr zahlen können. Häufig reicht ein niedrigeres Einkommen im Alter nicht mehr aus, um die hohen Beiträge zu schultern. Denn grundsätzlich müssen auch im Rentenalter die Beiträge für die private Krankenversicherung einkommensunabhängig gezahlt werden und steigen möglicherweise weiter. Das beliebte Werbeargument von Vermittlern und Versicherern, dass in der privaten Krankenversicherung der Beitrag einkommensunabhängig kalkuliert wird und dadurch bei niedrigem Eintrittsalter deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen kann, erweist sich im Rentenalter als Bumerang.
Politik und Versicherer haben viel unternommen, um die Effekte abzumildern. Dennoch reichen die auf den ersten Blick imposanten Alterungsrückstellungen offenbar nicht immer aus, die Beiträge im Rentenalter auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.
Daher meine Frage an Sie, ob dies Ihrerseits beabsichtigt war oder ich hier irgendetwas nur falsch verstanden und / oder interpretiert habe.
Schön wäre natürlich auch, wenn man seitens von AssCompact auf meine Kritik antworten könnte.
Besten Dank und freundliche Grüße
Hauke Petersen
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Es geht um differenzierte Beratung im Einzelfall
Sehr geehrter Herr Petersen,
es bleibt Ihnen unbenommen, meinen Beitrag als „tendenziös" und „nicht sachlich fundiert“ zu empfinden. Allerdings sind Ihre vorgebrachten Gründe nicht ansatzweise tragend.
Ich habe an keiner Stelle die Kalkulation von PKV-Unternehmen „einseitig negativ“ und schon gar nicht "sehr rückwärtsorientiert“ beurteilt. Im Gegenteil habe ich das Kalkulationsmodell völlig neutral kurz skizziert und dabei auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass die den versicherungsmathematischen Modellen zugrunde liegenden Annahmen bestimmte Lebenswirklichkeiten wie die Entwicklung fortschreitender Lebenserwartung oder die Höhe der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen naturgemäß nicht berücksichtigen können und deshalb regelmäßig nachkalkuliert werden müssen. Das wollen Sie doch wohl nicht ernsthaft in Frage stellen?
Und wenn ich konstatiere, dass sich privat versicherte Kunden sorgen, im Alter die Beiträge nicht mehr zahlen zu können, so sind das tatsächliche Fälle aus der Praxis, wie sie im Übrigen in der Branche ja auch allseits bekannt sind. Außerdem habe ich ausdrücklich auf die Bemühungen von Politik und Versicherern hingewiesen, die Effekte der Beitragssteigerungen abzumildern.
Sie wissen genau, wie der Vertrieb funktioniert. Gut verdienende Angestellte und Selbständige werden auch mit dem - zutreffenden - Argument umworben, dass die Beiträge in der PKV einkommensunabhängig kalkuliert sind und deshalb bei jungen Gutverdienern günstiger sein können als in der GKV. Das ist ja richtig, bedeutet aber umgekehrt, dass auch im Alter und bei niedrigen Einkommen die Beiträge einkommensunabhängig gezahlt werden müssen, während die Beiträge der GKV auch im Alter einkommensabhängig gezahlt werden müssen und deshalb bei geringeren Einkommen günstiger sein kann. Und genau auf diesen Umstand und seine Bedeutung für die Beratungspraxis wollte ich hinweisen.
Dass der Eindruck erzeugt wird, der Abschluss einer PKV "stelle tendenziell eine finanziell schlechtere Entscheidung und Lösung dar“, ist deshalb schlicht falsch. Es geht überhaupt nicht um pauschale Verallgemeinerungen, sondern um differenzierte Beratung im Einzelfall. Am Markt gibt es genügend VN, die sich die Beiträge für die PKV - auch im Alter - gut leisten können. Wie das Einkommen des Kunden im Alter sein wird, kann aber bei Abschluss einer PKV nicht sicher abgesehen werden. Deshalb bin der festen Überzeugung, dass es zur Beratung gehören muss, auch Szenarien zu besprechen, in denen geringe Einkommen auf einkommensunabhängige Beiträge stoßen. Es geht auch überhaupt nicht darum, dem Makler „etwas anzukreiden“, sondern die Makler dafür zu sensibilisieren, die Systemunterschiede und ihre Folgen differenziert (!) und vollständig in der Beratung zu berücksichtigen. Im Ergebnis bekommt der Kunde so in freier Entscheidung einen individuellen und passenden Versicherungsschutz und es wird gerade vermieden, dass die Tendenz einer "finanziell schlechteren Entscheidung und Lösung“ erzeugt wird. Deshalb bestand auch überhaupt kein Anlass, die GKV „kritisch“ zu beleuchten. Für sozialpolitische Diskussionen gibt es andere Plätze.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Ludger Sandkühler
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Es geht um differenzierte Beratung im Einzelfall
Sehr geehrter Herr Sandkühler,
und Ihnen bleibt es selbstverständlich ebenfalls unbenommen, meine fachliche Kritik, an der ich weiter zu 100% festhalte, weiterhin nicht zu teilen. Aber ich kann meine Kritik gerne noch ein wenig inhaltlich für uns unterlegen (Ihre Beiträge habe ich kursiv dargestellt):
1. "Gut verdienende Angestellte oder Selbstständige werden mit günstigen Beiträgen und guten Leistungen von der privaten Krankenversicherung umworben. Doch allein der durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung bedingte Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung birgt zahlreiche Risiken für den Kunden."
Diese Formulierung erachten Sie nicht als tendenziös?
Sie suggerieren bereits hier indirekt und sehr pauschal, dass Makler Ihre Kunden nicht über die Vor- und Nachteile beider Systeme ausführlich informieren und simpel = rein vertriebsorientiert die PKV nur mit den Argumenten "Günstiger bei mehr Leistungen" (gegenüber der GKV) "umwerben".
Und dann verbinden Sie Ihre Behauptung noch mit der Aussage, dass "ein durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung bedingter Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zahlreiche Risiken für den Kunden birgt".
Als ob diesem Wechsel und dem Abschluß einer PKV keine Vorteile gegenüberstehen. Dies suggeriert für mich mehr als eindeutig, dass der Verbleib in der GKV, im Gegensatz zum Wechsel in die PKV, keine (Beitrags- und Leistungs-) Risiken in sich birgt und daher tendenziell klar vorteilhaft ist.
2. Selbstverständlich (!) hat der Makler
"Vor einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung auf die Vor- und Nachteile, die sich aus einem solchen Wechsel der Systeme ergeben, hinzuweisen".
Jedoch auch auf die Nachteile, die ein Verbleib in der GKV nach sich ziehen kann.
Insbesondere was die Kalkulatorik der Beiträge in der GKV anbetrifft und selbstverständlich alle Informationen über die demographischen Auswirkungen auf die zukünftige Beitrags und Leistungsentwicklung / -stabilität des umlagefinanzierten GKV-Systems, welches bereits heute anerkannterweise nicht mehr ausreichend finanziert ist und dessen Beiträge, auch im Alter, nur noch deswegen bezahlbar sind, weil die GKV jedes Jahr milliardenschwere Steuerzuschüsse, mit stark steigender Tendenz, aus unserem aus allen Nähten platzenden Staatshaushalt erhält (für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt dies noch eindrucksvoller!).
3. "Die Botschaft der privaten Krankenversicherer ist deutlich: Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bildet die private Krankenversicherung für die höheren Kosten im Alter finanzielle Rücklagen (Alterungsrückstellungen) und ist schon deshalb dem System der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich überlegen."
Genauso ist es.
Und Sie schreiben hierzu folgendes:
Beiträge in der Praxis
Die Praxis spricht dagegen eine andere Sprache. Immer wieder kommt es zu teilweise erheblichen Beitragsanpassungen. Das liegt darin begründet, dass die den versicherungsmathematischen Modellen zugrunde liegenden Annahmen bestimmte Lebenswirklichkeiten wie die Entwicklung fortschreitender Lebenserwartung oder Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht vorhersehen können und deshalb regelmäßig nachkalkuliert werden müssen. Je später im Laufe eines Beitragslebens eine Anpassung erfolgt, desto höher ist in der Regel der Effekt.
Damit behaupten Sie mehr als eindeutig, dass die Kalkulation der PKV nur auf dem Papier im Alter für stabile, bezahlbare Beiträge sorgt. Mit Neutralität hat dies, dies nur am Rande erwähnt, sehr wenig zu tun. Oder können Sie für die GKV stabile, immer bezahlbare Beiträge und keine weiteren Leistungseinschränkungen (die in der PKV vertragöich nicht möglich sind!) garantieren?
Stichwort auch Ihre folgende Anmerkung:
Ich habe an keiner Stelle die Kalkulation von PKV-Unternehmen „einseitig negativ“ und schon gar nicht "sehr rückwärtsorientiert“ beurteilt. Im Gegenteil habe ich das Kalkulationsmodell völlig neutral kurz skizziert.
"4. Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter
Seit vielen Jahren beklagen sich zahlreiche privat versicherte Kunden darüber, dass sie im Alter die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung kaum noch oder nicht mehr zahlen können."
Diese Behauptung ist klar rückwärtsorientiert, da ich schon lange keine Artikel mehr über viele Rentner gelesen habe, die alle Ihre PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen können.
Menschen, die sich mit der PKV auskennen und dieser nicht ideologisch entgegenstehen, wissen übrigens auch um die Gründe für diese sehr erfreuliche Entwicklung. Denn der Gesetzgeber und die PKV-Unternehmen haben dafür gesorgt, dass dieses nicht schöne Thema heute mehr oder minder nur noch der Vergangenheit angehört.
Bei Ihnen lebt dieses Problem jedoch anscheinend noch bis heute sehr intensiv und rückwärtsorientiert weiter. Aber vielleicht haben Sie auch die falschen Privaten Krankenversicherer in Ihrer aktiven Zeit als Makler vermittelt, wobei ich dies natürlich nicht genau einschätzen kann.
5. Und schon folgen die nächste tendenziösen Behauptungen:
a) Häufig reicht ein niedrigeres Einkommen im Alter nicht mehr aus, um die hohen Beiträge zu schultern. Denn grundsätzlich müssen auch im Rentenalter die Beiträge für die private Krankenversicherung einkommensunabhängig gezahlt werden und steigen möglicherweise weiter. Das beliebte Werbeargument von Vermittlern und Versicherern, dass in der privaten Krankenversicherung der Beitrag einkommensunabhängig kalkuliert wird und dadurch bei niedrigem Eintrittsalter deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen kann, erweist sich im Rentenalter als Bumerang.
b) Politik und Versicherer haben viel unternommen, um die Effekte abzumildern. Dennoch reichen die auf den ersten Blick imposanten Alterungsrückstellungen offenbar nicht immer aus, die Beiträge im Rentenalter auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.
Wie viele Fälle sind Ihnen denn bekannt? Und aus welcher Zeit stammen diese Fälle?!
Ohne dieses Thema an dieser Stelle weiter vertiefen zu wollen, steht übrigens den Versicherten der Bisex-Tarife für den Fall, dass die Beiträge im Alter in Einzelfällen nicht mehr bezahlbar sein sollten, der sehr attraktive und preisgünstige Standardtarif zur Verfügung, den Sie hier komplett unterschlagen haben.
6. Und wenn ich konstatiere, dass sich privat versicherte Kunden sorgen, im Alter die Beiträge nicht mehr zahlen zu können, so sind das tatsächliche Fälle aus der Praxis, wie sie im Übrigen in der Branche ja auch allseits bekannt sind. Außerdem habe ich ausdrücklich auf die Bemühungen von Politik und Versicherern hingewiesen, die Effekte der Beitragssteigerungen abzumildern.
Oder meinen Sie etwa auch, dass gesetzlich Krankenversicherte keine Probleme mit der Beitragszahlung (im Alter) bekommen werden, nur weil sie sich heute darüber keine Sorgen machen? 😉
7. Und wenn ich konstatiere, dass sich privat versicherte Kunden sorgen, im Alter die Beiträge nicht mehr zahlen zu können, so sind das tatsächliche Fälle aus der Praxis, wie sie im Übrigen in der Branche ja auch allseits bekannt sind. Außerdem habe ich ausdrücklich auf die Bemühungen von Politik und Versicherern hingewiesen, die Effekte der Beitragssteigerungen abzumildern.
Sie haben darauf zwar hingewiesen, nur dazu dann folgendes angemerkt (siehe auch oben):
8. Stichwort Beitragsanpassungen / - steigerungen:
Studie: Beiträge in der PKV steigen langfristig weniger als in der GKV
Nein. Ich weiß persönlich nicht, wie Vertrieb funktioniert, weil ich meine Kunden als Makler vollumfänglich und nicht vertriebsorientiert berate. Was für die aller meisten meiner Kollegen ebenfalls zutreffen sollte. Und da man seine Beratung dem Kunden gegenüber erfreulicherweise genau zu dokumentieren hat, findet die heutige PKV-Vermittlung natürlich auch nicht mehr wie vor 30 Jahren statt. Stichwort Maklerhaftung.
Wobei Sie dies eigentlich wissen sollten. Nur kann man dies, auch Ihrer jetzigen Antwort, leider in keinster Weise entnehmen.
Stattdessen setzen Sie sich besser mit meiner mehr als berechtigten und sachlich vorgetragenen Kritik an Ihrem weit unterdurchschnittlichen Beitrag auseinander, der Ihrem fachlichen Niveau meines Erachtens nicht entspricht.
Bei diesem gerade indirekt ausgesprochenem Lob habe ich jedoch vorausgesetzt, dass Sie sich mit der PKV und allen Entwicklungen der letzten 30 Jahre wirklich sehr gut auskennen und dieses sehr komplexe Thema zusätzlich zu 100% neutral und ideologiefrei betrachten.
Freundliche Grüße
Hauke Petersen
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