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14. Juni 2024
Arbeitszeiterfassung im Home-Office nimmt zu

Arbeitszeiterfassung im Home-Office nimmt zu

Laut einem EuGH-Urteil sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, ein Urteil des BAG bestätigt dies für Deutschland. Ein Gesetz lässt aber weiter auf sich warten. In der Praxis ändert sich dennoch etwas, wie eine Statistik zeigt.

Vier von fünf Beschäftigten erfassen mittlerweile ihre Arbeitszeit. Dies zeigen Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023. Die BAuA ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und ein Geschäftsbereich des Bundesarbeitsministeriums. Mittlerweile sind es auch Mitarbeiter mit höherem Anforderungsniveau, etwa aus Dienstleister- und IT-Berufen, die ihre Arbeitsstunden festhalten. Vor allem beim Home-Office ist der Anteil von Beschäftigten mit Arbeitszeiterfassung gestiegen. Laut BAuA-Bericht sind dies 80%.

Steigende Zahl an Arbeitszeitkonten

Wie die Arbeitszeit erfasst wird, ist ganz unterschiedlich. Jedoch hat die Arbeitszeiterfassung mit einem Arbeitszeitkonto etwa im Vergleich zu 2021 zugenommen. 2021 waren es noch 66%, 2023 dann 69%. Ein Arbeitszeitkonto hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei, Überstunden im Blick zu behalten, aber auch Arbeitszeiten zu flexibilisieren.

Urteile des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH – Az. C-55/18) von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts (BAG – Az. 1 ABR 22/21) von 2022 werden Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Beide Urteile argumentieren, dass nur dann Arbeitszeitvorschriften und damit der Arbeitsschutz sichergestellt und die Rechte der Beschäftigten geschützt werden können, wenn die Arbeitszeit erfasst wird.

Inwieweit diese Entwicklungen eine Reaktion auf die Urteile des EuGHs von Mai 2019 und des BAGs von September 2022 sind, vermag die Bundesanstalt allerdings nicht zu sagen. Zeiterfassung spielt aber auch im Rahmen von Work-Life-Balance und von New Work eine Rolle. Beschäftigte mit Zeiterfassung gelten allgemein als zufriedenere Mitarbeiter.

Gesetz lässt auf sich warten

Die beiden Urteile haben jedenfalls bei Arbeitgebern eine große Unsicherheit hinterlassen, wie verbindlich diese seien und wie die Erfassung vonstattengehen solle. Das Bundesarbeitsministerium hatte deshalb im April 2023 einen Referentenentwurf zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG-E) vorgelegt. Demnach sollte eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung kommen. Andere Parteien hatten jedoch direkt ihre Bedenken angemeldet. Seither liegt das Vorhaben auf Eis. (bh)

 

Bild: © kiimoshi – stock.adobe.com