Die Allianz Versicherungs-AG hat die Leistungen ihrer in drei Tarifvariationen erhältlichen Autoversicherung erweitert und dabei auch Risiken in Standardtarifen aufgenommen, die laut dem Unternehmen bislang marktüblich ausgeschlossen sind.
So zahlen Kunden und Kundinnen im Tarif Komfort und Premium künftig bei einem Kaskoschaden mit einem in Deutschland angemieteten Carsharing- oder Mietwagen nur den im eigenen Vertrag vereinbarten Selbstbehalt. Den Rest, maximal 1.000 Euro, übernimmt die Allianz. Auch erfolgt bei Regulierung des Schadens keine Rückstufung des eigenen Vertrages.
Werterhaltgarantie-Baustein mit bis zu 10% Inflationsausgleich
Ebenfalls in den Tarifvarianten Komfort und Premium kann neuerdings der Baustein Werterhaltgarantie eingeschlossen werden. In der Variante Komfort wird damit im Schadenfall in den ersten 48 Monaten der Neu- bzw. Kaufpreis entschädigt, in der Tarifvariante Premium sogar in den ersten 60 Monaten. Unter bestimmten Bedingungen gewährt die Allianz hier zusätzlich einen Inflationsbonus von bis zu 10% auf die Entschädigungsleistung.
Standardmäßig eingeschlossen sind im Bereich Teilkasko über alle Tarifvarianten ab sofort auch Seng- und Schmorschäden, der Tarif Premium leistet zusätzlich bei Brems-, Betriebs-, reinen Bruch-, Verwindungs- und Reifenschäden.
Entschädigungsgrenzen fast vollständig aufgehoben
Entschädigungsgrenzen wurden in allen Produktlinien nahezu vollständig aufgehoben, so der Versicherer. Dies gilt auch in der Elektro-Zusatzdeckung, wo künftig Diagnosekosten zur Feststellung der Reparaturfähigkeit sowie Kosten für den Ausbau, den Transport und die Entsorgung beschädigter Akkus vollständig übernommen werden. Schäden an Ladezubehör und der hauseigenen Wallbox sind ebenfalls mitversichert. (js)
Bild: © magdal3na – stock.adobe.com
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