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30. November 2024
Aktuare geben nächste Empfehlung für Höchstrechnungszins
Aktuare geben nächste Empfehlung für Höchstrechnungszins

Aktuare geben nächste Empfehlung für Höchstrechnungszins

Die Umstellung der Versicherungsprodukte auf den neuen Höchstrechnungszins 2025 ist noch im vollen Gange. Die Anhebung auf 1% war nach mageren Jahren ein großer Sprung. Die Deutschen Aktuare haben nun bereits ihren Vorschlag für das Jahr 2026 unterbreitet.

Es wird keinen weiteren größeren Sprung beim Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung geben. Zumindest wenn es nach den Deutschen Aktuaren geht. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht sich für eine Beibehaltung auf gleichem Niveau im Jahr 2026 aus. In der Regel folgt das für die Festlegung zuständige Bundesministerium für Finanzen den DAV-Empfehlungen.

2025 stieg der Höchstrechnungszins auf 1,0%, ein deutlicher Sprung nach drei Jahren auf einem Niveau von 0,25%. „Die Krisen in der Welt sind nicht weniger geworden,“ erklärt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Maximilian Happacher zu der Entscheidung. „Zu nennen sind der bereits knapp drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine, der sich immer weiter zuspitzende Nahost-Konflikt und die zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum. Nicht nur die damit einhergehenden Bedrohungen des freien Welthandels, sondern auch die wachsenden Belastungen der öffentlichen Haushalte üben grundsätzlich auch mittelfristig einen gewissen Inflationsdruck aus. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin von einem gegenüber der Zeit vor 2022 höheren Zinsniveau auszugehen, auch wenn die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank aufgrund der aktuell moderaten Inflationserwartungen derzeit noch in eine andere Richtung zeigt.“

Unter Annahme verschiedener Szenarien für die zukünftigen Zinsentwicklungen haben die Aktuare die aus einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio abgeleiteten Durchschnittsrenditen in die Zukunft projiziert. Zur Glättung wurde das gewichtete Mittel dieser Renditen über jeweils fünf Jahre gebildet. „Zusätzlich wurde auf diese geglätteten Renditen ein 40%iger Abschlag als Sicherheitspuffer eingerechnet. Diesen hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert“, erläutert Happacher das Vorgehen. Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen entfallen ist, setzt die DAV diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass auch in Niedrigzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.

Der vorgeschlagene Höchstrechnungszins in Höhe von 1% für 2026 gibt in diesem Rahmen eine Obergrenze. Er sollte als gesetzlicher Höchstwert dienen, ist aber keine Empfehlung für eine Festlegung durch die Unternehmen und die verantwortlichen Aktuare der jeweiligen Versicherer. (bh)

Bild: Dr. Maximilian Happacher. Quelle: DAV