Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seiner Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler ein Update verpasst.
Versicherungsmaklerinnen und -makler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO brauchen für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung – auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) genannt. Dies dient einerseits zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, andererseits auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle.
Damit kein Risiko entsteht, sollten Vermittlerinnen und Vermittler laut AfW den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig auf folgende Aspekte überprüfen:
- Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
- Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
- Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
- Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?
Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und Selbstbehalt
Im Jahr 2021 präsentierte der AfW dazu eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, sagt: „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort.“
Nun wurde die Liste also mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, aktualisiert. Der AfW gibt bekannt, dass es nun Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt gebe.
„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ so Wirth.
Die gesamte Checkliste gibt es hier zum Download. (lg)
Bild: © boophuket – stock.adobe.com
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