Von 2008 bis 2016 stieg die Zahl der Baugenehmigungen laut Statistischem Bundesamt in Deutschland jährlich an. Auch die Baubranche konnte bis zum letzten Jahr immer mehr Gewinne gegenüber dem jeweiligen Vorjahr ausweisen. Ein Grund dafür sind sicherlich die niedrigen Zinsen, welche den Hausbau bei Privatpersonen besonders beliebt gemacht haben. Ein Eigenheim kostet dennoch heutzutage viel Geld. Baugrund, Baunebenkosten und das Bauunternehmen möchten bezahlt werden. Neben der Zinseinsparung im Vergleich zum letzten Jahrzehnt setzen daher auch heute viele Bauherren auf die Hilfe von Familie, Freunden, Bekannten und Nachbarn. Denn mit Eigenleistungen lassen sich die Baukosten nochmals deutlich senken. Diese Eigenleistungen werden bei Beratungen neben dem anstehenden Darlehen meist im Bereich der Bauherrenhaftpflichtversicherung aufgenommen. Diese leistet oft nicht nur, wenn der Bauherr einen Fehler begangen hat, sondern auch dann, wenn dieser Fehler auf die Bauhelfer zurückzuführen ist.
An die Bauhelfer denken
Was in den Beratungsgesprächen häufig allerdings vergessen wird, ist der Versicherungsschutz für Unfälle der jeweiligen Bauhelfer und des Bauherrn auf der Baustelle. Hier können schon ein falscher Schritt oder eine kleine Unachtsamkeit zu erheblichen Einkommenseinbußen und bis hin zum Verlust der Arbeitskraft führen. Ebenso können weitere Kosten wie der behindertengerechte Umbau am Haus oder der Wohnung entstehen. Wie kann sich hier also der Bauherr vor Eigenschäden bestenfalls schützen und für die Bauhelfer vorsorgen?
Gesetzliche Absicherung
Führt der Bauherr Eigenleistungen selbst oder durch Bauhelfer (Freunde, Bekannte, Verwandte) durch, so ist er für diese Zeit „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ und gehört der zuständigen Berufsgenossenschaft (hier BG BAU) an. Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit nicht von dieser Regelung. Somit kommt eine Reihe von Verpflichtungen auf den Bauherrn zu: Neben der Einhaltung aller Präventionsmaßnahmen (zu finden unter www.bgbau-medien.de) wie die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften ist der Bauherr auch zur Meldung und Versicherung der Bauhelfer innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten bei der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet. Versicherungsschutz genießen Bauhelfer dann für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie Wegeunfälle für Wege zu und von der Baustelle.
Wer zählt zu den versicherten Personen?
Zu den versicherten Bauhelfern zählen dann Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (auch Mini-Jobber) für den Bauherrn tätig werden, oder Personen, die auch ohne Entgelt wie Beschäftigte/Arbeitnehmer tätig werden. Hilft also ein Sportkamerad des Bauherrn, zu dem sonst keine weiteren Kontakte gepflegt werden, über einen längeren Zeitraum bei Maurerarbeiten, ist hier von einem versicherten Bauhelfer auszugehen. Nicht versichert sind jedoch Freunde oder Verwandte, die aus Gefälligkeit „zur Hand gehen“ (beispielsweise spontan beim Ausladen helfen), sowie Personen, die wie ein selbstständiger Unternehmer agieren. Um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherrn und den jeweiligen Helfern und auch der Umfang der Tätigkeit betrachtet werden.
Um den Versicherungsschutz im Einzelfall bestimmen zu können, kann sich der Bauherr mit dem Gesamtbild der Baustelle auch von der BG BAU beraten lassen. Nicht versichert ist außerdem der Bauherr selbst sowie sein Ehe- oder Lebenspartner. Diese können bei der gesetzlichen Unfallversicherung nur Schutz über die freiwillige Versicherung auf Antrag erlangen.
Wonach richten sich die Beiträge?
Die Beiträge für die eingesetzten Hilfskräfte richten sich nach den Arbeitsstunden, die geleistet wurden. Daher ist als Bauherr empfehlenswert, ein sogenanntes „Bautagebuch“ zu führen. Hier wird verzeichnet, welche Hilfskraft an welchem Tag welche Arbeit in welchem Zeitraum geleistet hat. Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Personen gleichermaßen einschließt und die Leistungen auch eingeschränkt sind (etwa Leistungen erst ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit), empfiehlt es sich auch hier, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Private Bauhelferunfallversicherung
Hilft ein Maurermeister seinem Schwager beim Hausbau mit einem Gerüst und kommt es zum Unfall, kann es somit sein, dass sich die gesetzliche Unfallversicherung auf die „unternehmerähnlichen Tätigkeiten“ beruft und nicht für den Schaden aufkommt. Für solche Situationen und auch für die Absicherung des Bauherrn, seinen Ehe- bzw. Lebenspartner und die Gefälligkeitshandlungen der Freunde und Verwandten ist immer eine private Unfallversicherung ratsam. Neben diesem Personenkreis kann damit auch für alle weiteren Bauhelfer der Schutz aufgebessert werden. Eine Möglichkeit hierzu wäre, alle Bauhelfer über einen Gruppenvertrag zu versichern. Der Gruppenvertrag ist im Vergleich zu Einzelverträgen günstiger, allerdings sind hierbei nur Unfälle auf der Baustelle (Versicherungsort) abgedeckt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leisten die privaten Versicherungen jedoch schon ab einer messbaren Invalidität (meist 1%). Entscheidet sich der Bauherr für einen Gruppenvertrag, sollte bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes mindestens auf folgende Punkte geachtet werden:
- Nach welchen Kriterien richtet sich die Prämie? Einige Gesellschaften tarifieren nach der Anzahl der Bauhelfer, andere nach der Höhe der Eigenleistungen.
- Sind alle Bauhelfer pauschal abgesichert oder müssen sie namentlich genannt werden? Ein eventueller Wechsel der Bauhelfer kann somit berücksichtigt werden.
- Welche Gliedertaxen, Leistungsarten und Höhen der Absicherungen bietet der Versicherer an? Bei einigen Gesellschaften mit Pauschalangeboten sind kleine Versicherungssummen und normale Gliedertaxen Vertragsbestandteil, während bei anderen Anbietern die Versicherungssumme frei gewählt werden kann und die Gliedertaxen verbessert sind. Empfehlenswert ist immer eine hohe Grundsumme bei Invalidität oder auch Leistungen im Todesfall.
- Welche Laufzeiten liegen dem Vertrag zugrunde? Bei der Bauhelferunfallversicherung gibt es Varianten von drei Tagen bis hin zu drei Jahren oder länger. Gezahlt wird meist als Einmalbeitrag, der den Versicherungsschutz für die komplette Laufzeit garantiert.
Fazit
Die Meldung der Bauhelfer an die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtend, damit entfällt ein Vergleich. Wer hier die Beiträge sparen will, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Die Berufsgenossenschaft weiß in der Regel durch die kommunalen Bauämter von den jeweiligen Bauvorhaben. Leider sichert die Berufsgenossenschaft nicht alle Personen auf der Baustelle gleichermaßen ab. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Bauhelferunfallversicherung, welche den fehlenden Versicherungsschutz ergänzt und den vorhandenen Versicherungsschutz nochmals aufstockt. Mit beiden Absicherungen hat der Bauherr ausreichend für sich und seine Helfer gesorgt.
Den Artikel finden Sie auch in der AssCompact 06/2018 auf Seite 50 f.

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