Man macht mit seinem Kind einen kleinen Spaziergang bei gutem Wetter. Die Eltern genießen die Sonne und das Kind genießt es, mit seinem Fahrrad durch die Gegend zu radeln. Als vorbildliche Eltern lässt man das Kind auch nie aus den Augen. Was kann da schon passieren? Außer ein paar blauen Flecken nicht viel? Weit gefehlt. Auch wenn man als Eltern alles richtig gemacht hat, kann es teuer werden. Das beweist ein Fall, zu dem das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Entscheidung treffen musste.
Eltern in Sichtweite
Im konkreten Fall ging es um ein Mädchen, das mit seinem Fahrrad auf einer Uferpromenade unterwegs war. Die Eltern folgten dem Kind mit einigen Metern Abstand, blieben aber zu jedem Zeitpunkt in Ruf- und Sichtweite.
Mädchen radelt ohne nach vorne zu sehen
Während das Kind nun auf dem Fahrrad saß, blickte es für längere Zeit nach hinten zu den Eltern und steuerte dabei auf eine Fußgängerin zu. Die Eltern versuchten ihre Tochter auf den drohenden Zusammenstoß hinzuweisen, woraufhin das Mädchen eine Vollbremsung einleitete.
Fußgängerin verletzt sich beim Ausweichen
Die Fußgängerin, auf die das Mädchen zugefahren war, konnte den Zusammenstoß zwar noch verhindern, stürzte aber dabei und verletzte sich. Die Verletzte erhob Klage gegen die Eltern und ihr Kind und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Seite 1 Acht Jahre altes Mädchen muss Schadensersatz leisten
Seite 2 Landgericht weist Klage ab
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