Praxisunterbrechung durch Sachgefahren
Sachgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruch und Vandalismus können eine Arztpraxis ebenso unvorhergesehen lahmlegen wie jedes andere Unternehmen. Doch die finanziellen Auswirkungen treffen Ärzte als selbstständige Einzelunternehmer meist noch härter, insbesondere wenn eine Praxis von gewissen Räumlichkeiten wie z. B. dem Sterilraum beim Zahnarzt abhängt. Ein Beispiel: Eine Zahnarztpraxis mit vier Behandlungsräumen erzielt jährlich einen Umsatz von 500.000 Euro. Aufgrund einer nächtlichen Überspannung eines eingeschalteten Staubsaugers entsteht ein Brand, der das Inventar beschädigt. Zwei der vier Behandlungsräume sind für mehrere Monate nicht nutzbar. Die daraus resultierenden Umsatzeinbußen belaufen sich auf 104.000 Euro. Schutz bietet hier die Betriebsunterbrechungsversicherung, die entweder als Zusatz zur Betriebsinhaltsversicherung oder als eigenständige Police abgeschlossen werden kann.
Für die meisten Arztpraxen liegt der Rohertrag deutlich über dem Wert der Praxiseinrichtung. Besonders wichtig bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist daher die Wahl einer angemessenen Versicherungssumme. Um auch langwierige Schäden vollständig abzudecken, sollte die Versicherungssumme stets dem Rohertrag entsprechen. Als Faustregel gilt hier ein Wert von 80% des Jahresumsatzes (Umsatz minus Wareneinsatz = BU-Summe).
Praxistipp
Bei der Festlegung der Versicherungssumme ist auf den vollen Rohertrag zu achten und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch erweiterte Elementargefahren abdeckt.
Rohrbruch, Diebstahl, Kaffee im Ultraschall: Praxisinhalts- und Elektronikversicherung
Die Praxisinhaltsversicherung ist für Praxischefs sinnbildlich die „Hausratversicherung“ für die Praxis. Beispiele aus dem Praxisalltag zeigen, wie ein vermeintlich kleiner Defekt zu hohen Kosten führen kann:
- Ein Zirkonofen im Dentaleigenlabor überhitzt infolge der defekten automatischen Abschaltung und wird zerstört. Die Schadensumme beläuft sich auf rund 8.000 Euro.
- Ob durch Blitz oder einen technischen Defekt – eine Überspannung zerstört die gesamte Praxis-EDV, die Telefonanlage, Ultraschallgeräte sowie die OP-Einrichtung. Die Schadenhöhe beträgt rund 125.000 Euro – ohne Wiederherstellung der Software und Einspielen der Datensicherungen.
Schon kleine Missgeschicke oder Bedienfehler der Praxisangestellten können folgenreiche und kostspielige Schäden an der Praxis-Elektronik verursachen. Diese deckt die Elektronikversicherung ab. Darüber hinaus lohnt es sich, auch weitere Risiken wie Diebstahl, Überspannung, Induktion und Kurzschluss etc. bei Abschluss der Police auf dem Schirm zu haben. Denn nur wenn man diese Risiken mit eingeschlossen hat, ist Ihr Kunde auch beim Ausfall einzelner medizintechnischer Geräte auf der sicheren Seite.
Praxistipp
Gefährliche Deckungslücken lassen sich vermeiden, indem der klassische Schutz der Inhaltsversicherung um eine spezielle Elektronikversicherung inklusive Medizingeräte ergänzt wird. Diese bietet gezielten Schutz für empfindliche und teure Geräte, die in der Praxis unerlässlich sind.
Fazit
Für Makler gilt es, einen ganzheitlichen Beratungsansatz zu wählen, der die Praxis mit allen Risiken auf den Policen-Prüfstand stellt. Vor Ort empfiehlt es sich, kompakt, strukturiert und individuell zu beleuchten, welche Versicherungen man anbieten sollte. Der wichtigste Aspekt dabei ist, durch die Kombination der richtigen Versicherungen eine umfassende finanzielle Absicherung zu garantieren. Das ist der Bereich, in dem Makler als Experten mit ihrer Kompetenz punkten.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 12/2024 und in unserem ePaper.
Bild: © Termux – stock.adobe.com
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