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14. Februar 2022
Ab März gilt das neue grüne Mofakennzeichen
Ab März gilt das neue grüne Mofakennzeichen

Ab März gilt das neue grüne Mofakennzeichen

Anfang März ist es wieder soweit und Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, Motorroller benötigen ein neues Kennzeichen bzw. E-Scooter eine neue Plakette. Im neuen Versicherungsjahr hat das Nummernschild eine grüne Schrift. Die blauen Kennzeichen sind dann nicht mehr gültig.

Alle Jahre wieder im März ist Schilderwechsel angesagt: Ab dem 01.03.2022 dürfen Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder Motorroller ebenso wie E-Scooter nur noch mit dem neuen Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift unterwegs sein. Das neue Nummernschild löst die blauen Kennzeichen aus dem vergangenen Versicherungsjahr ab.

Wer braucht das neue Nummernschild bzw. die Plakette?

Ein grünes Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm benötigen zum Beispiel diese Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
Schilderwechsel nicht versäumen

Die deutschen Versicherer mahnen zum Start in die neue Mofa-Saison, den Stichtag für die Umstellung nicht zu versäumen, denn ohne aktuelles Kennzeichen bzw. ohne neue Plakette besteht kein Kfz-Haftpflichtschutz. Wer mit altem Schild unterwegs ist, macht sich strafbar und muss für die Kosten im Schadenfall selbst aufkommen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. (tk)

Bild: © GDV