Nun ist es soweit. Die Absenkung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung wurde am 27.04.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach sinkt der landläufig als „Garantiezins“ bezeichnete Wert ab 2022 auf 0,25%. Versicherer dürfen Neukunden demnach ab kommendem Jahr keine Lebensversicherungsverträge mehr anbieten, die eine Zinsgarantie von 0,25% überschreiten. Aktuell liegt der Höchstrechnungszins noch bis Ende des Jahres bei 0,9%. Auch Pensionsfonds sind von der Absenkung des Höchstrechnungszinses umfasst.
Asmussen befürchtet Aus für Riester-Rente
Die Maßnahme war von Branchenvertretern bereits seit Längerem gefordert worden und wird sowohl von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) als auch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausdrücklich begrüßt (AssCompact berichtete). Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, fordert jedoch weiterhin der Zinssenkung eine Reform der Riester-Rente an die Seite zu stellen: „Wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt wird und gleichzeitig die hundertprozentige Beitragsgarantie erhalten bleibt, gibt es ab 2022 große Probleme, die zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führen würden.“
Maximal 80% Beitragsgarantien gefordert
Ein niedriger Höchstrechnungszins stellt für die Riester-Rente hauptsächlich aufgrund der gesetzlichen Beitragsgarantie ein Problem dar. Da die Anbieter eine jährliche Beitragsgarantie zu erfüllen haben, können sie keine risikoreichen und somit auch ertragreichen Investitionen eingehen. Sowohl der GDV als auch die DAV fordern dementsprechend eine Absenkung der Beitragsgarantie auf höchstens 80%. Andernfalls könnten sich zahlreiche Anbieter aus dem Riester-Geschäft zurückziehen.
Grün-Rot wendet sich von Riester-Rente ab
Vielleicht sieht die Politik einem Ende der Riester-Rente aber auch weniger kritisch entgegen. Sowohl die SPD als auch die Grünen haben sich in ihren Wahlprogrammentwürfen bereits von ihr abgewandt. Je nach Ergebnis der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl im Herbst, könnte die Riester-Rente vielleicht sogar tatsächlich zu Grabe getragen werden. (tku)
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