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5. Februar 2024
Änderungen Kfz-Haftpflicht: Bundesrat stimmt nicht zu
Änderungen Kfz-Haftpflicht: Bundesrat stimmt nicht zu

Änderungen Kfz-Haftpflicht: Bundesrat stimmt nicht zu

Der Bundesrat hat den vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen der Kfz-Haftpflicht seine Zustimmung verweigert. Somit ist eine gesonderte Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge wie etwa Aufsitzrasenmäher oder Stapler vorerst gestoppt. Die Versicherer fordern, nun schnell für Rechtsklarheit zu sorgen.

Am vergangenen Freitag befasste sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht. Das Gesetz sieht ab Januar 2025 eine gesonderte Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h und bis zu 20 km/h vor. Bisher gilt für solche Fahrzeuge wie Arbeitsmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer oder andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen keine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, sondern sie sind pauschal in allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Versicherungspflicht vorerst gestoppt

Den geplanten Änderungen hat der Bundesrat seine Zustimmung jedoch nicht erteilt. Sie können somit nicht in Kraft treten. Der Bundestag und die Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um sich auf einen Kompromiss zu verständigen.

Seitens der Versicherer gab es für die geplanten Änderungen der Kfz-Haftpflicht bereits im Vorfeld viel Kritik. So warnte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), im Oktober: „Die Pläne der Bundesregierung bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie führen zu neuen Belastungen für Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen und Bürger: Seit Jahrzehnten sind langsame Fahrzeuge wie Landmaschinen in betrieblichen Haftpflichtversicherungen und Aufsitzrasenmäher in privaten Haftpflichtversicherungen problemlos pauschal mitversichert.“

Versicherer warnen vor bürokratischem Aufwand

Anlässlich des vorläufigen Stopps des Gesetzes durch den Bundesrat erneuerten die Versicherer ihre Kritik: Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. „Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft, voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden“, so Asmussen. Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler müssten ab 2025 über Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von knapp 9 Mio. Euro verfügen. Für diese Umstellung bräuchten sowohl Versicherer als auch die betroffenen Kunden – vor allem Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen, aber auch Privatpersonen – ausreichend Zeit.

GDV fordert schnelle Rechtssicherheit

Die Versicherer appellieren daher an die Politik, nun zügig für Rechtsklarheit zu sorgen, zumal Verstöße gegen die neue Pflicht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat darstellen würden.

Generell sprechen sich die Versicherer einmal mehr dafür aus, an den derzeit geltenden Regeln unverändert festzuhalten. Die aktuelle Rechtslage sei klar, praktikabel und kostengünstig und es gab damit seit Jahrzehnten keine Probleme. Dem GDV sei kein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte. (tik)

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