Getrennt lebende Ehepartner
„Bei einer Scheidungsrate von 50% kann es für den Patienten aber gefährlich werden“, sagte eine Hospizleitung, als sie 2015 das erste Mal von der Änderung des Betreuungsrechts hörte. Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine klare Regelung gefunden: Das automatische Vertretungsrecht gilt nicht bei Berechtigungen nach den Absätzen 1 und 2, wenn
- die Ehegatten getrennt leben,
- dem vertretenden Ehegatten oder dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der vertretene Ehegatte a) eine Vertretung durch ihn in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Angelegenheiten ablehnt oder b) jemanden zur Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, soweit diese Vollmacht die in Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Angelegenheiten umfasst,
- für den vertretenen Ehegatten ein Betreuer bestellt ist, soweit dessen Aufgabenkreis die in Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Angelegenheiten umfasst, oder
- die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen oder mehr als sechs Monate seit dem durch den Arzt nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 festgestellten Zeitpunkt vergangen sind.
Vielfältige Aufgaben und Kontrollfunktion des Arztes
Auf die behandelnden Ärzte kommt vor der Behandlung jede Menge Schreibarbeit zu, weil sie das Vorliegen der Voraussetzungen schriftlich bestätigen müssen. Das unterschriebene Dokument ist dem vertretenden Ehegatten für seine Tätigkeit zu übergeben. Die Notbetreuung endet nach einem halben Jahr automatisch oder wenn ein gesetzlicher Betreuer für die Aufgabenkreise (Absatz 1 Nummer 1 bis 4) bestellt wurde.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2022, S. 128, und in unserem ePaper.
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