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5. April 2019
Provisionsdeckel: Sündenfall oder Glücksfall?

Provisionsdeckel: Sündenfall oder Glücksfall?

Der Provisionsdeckel für die Lebensversicherung ist auf den Weg gebracht. Der vorgelegte Referentenentwurf erhitzt die Gemüter. Denn der Provisionsdeckel ist ein No-Go und vielleicht doch noch das Beste, was überhaupt zu kriegen war.

Kommentar von Brigitte Horn, AssCompact

Das Vorhaben des Gesetzgebers, die Provisionen in der Lebensversicherung und in der Restschuldversicherung zu deckeln, stößt auf keine große Gegenliebe in der Branche. Mittlerweile haben es alle gelesen: Die LV-Abschlussprovisionen sollen auf maximal 2,5% der Bruttobeitragssumme begrenzt werden. Wenn bestimmte qualitative Merkmale vonseiten des Vermittlers erfüllt werden, kann eine Abschlussprovision auf 4% angehoben werden. Für viele Versicherungsmakler ist der geplante Provisionsdeckel ein absolutes No-Go. Die Interessenvertreter der Versicherer und Makler machen ebenfalls deutlich, dass sie wenig von einem Provisionsdeckel halten. Dennoch war die Empörung auch schon mal größer.

Zunächst einmal hätte ja auch die IDD schon ein Provisionsverbot bringen können. Das Thema Interessenkonflikte wurde auf EU-Ebene hoch gehandelt. Mit dem LVRG I hatte der Gesetzgeber zudem klargemacht, dass die Abschlusskosten sinken müssen. Das ist zwar passiert, aber nicht in gewünschtem Maße. Das liegt nicht nur an den Provisionen, sondern auch daran, dass die Versicherer ihre Kosten nicht in den Griff bekommen.

Für Versicherungsmakler bleibt der Provisionsdeckel ein harter Schlag. Vielleicht ist er aber noch das Beste, was zu kriegen war. Ein generelles Provisionsverbot hätte weitaus schlimmere Folgen gehabt. Zudem: An manchen Stellen werden auch weiterhin sehr hohe Abschlussprämien bezahlt, das stößt nicht nur Politikern, sondern auch dem ein oder anderen Wettbewerber sauer auf.

Die Verbände bringen sich nun in Stellung und bereiten ihre Antworten auf den Referentenentwurf vor. Hinter den Kulissen wird dabei viel mehr miteinander gesprochen, als man vordergründig glauben mag. Allzu viel Hoffnung, dass sich Grundlegendes am Entwurf ändert, haben einige Interessenvertreter nicht mehr. Das Herumpochen des Gesetzgebers auf Interessenkonflikten und Fehlanreizen dürfte Vermittlerverbänden aber keine Ruhe lassen. Die Argumente für den Provisionsdeckel ähneln doch sehr denen, die auch Befürworter eines Provisionsverbots gerne anführen.

 
Ein Artikel von
Brigitte Horn

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Ludwig Barthel am 05. April 2019 - 10:00

Ich kann diese Meinung ausdrücklich nicht teilen! Wenn man so argumentiert, könnte man bei einem geplanten Maklerverbot eine Abschaffung der Provisionen als das kleinere Übel begrüßen usw. . Wir reden hier nicht über Hilfsjobs, sondern über hochqualifizierte Fachkräfte, denen nur eins fehlt, nämlich eine anerkannte und vorgegebene berufliche Qualifikation. Das rechtfertigt keine derartigen Eingriffe, es sei denn, man ist(wie viele politische Irrlichter) Anhänger der Mär von der "sozialen Gerechtigkeit" als Totengräber der Marktwirtschaft.
Schon die Deckelung der LV-Provisionen stellt einen völlig willkürlichen Eingriff in die Versicherungsvermittlung dar. Sie wird dazu führen, dass viele auf LV spezialisierte Makler die Segel streichen müssen. Und den Maklern, die sich auch im Sachgeschäft bewegen sei vorhergesagt, dass es keinen Grund gibt, nicht auch dort die Courtagen in Frage zu stellen. Am meisten ärgert, dass viele politische Befürworter der Provisionsdeckelung aus geregelten Kammeralberufen (Rechtsanwälte, Steuerberater etc.), dem Beamtenbereich und (noch schlimmer, weil verlogen) dem "Verbraucherschutz" kommen. Die möchte ich erleben, wenn man deren System staatlich alimentierten Daseins grundsätzlich in Frage stellen und abschaffen würde nach dem Motto: Gleiches Recht für alle!

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 05. April 2019 - 18:34

Welche gleiche Gesetzesregelung für Angestellte Vermittler einer Gesellschaft mit Gehalt und Altersversorgung, Selbständige Vermittler die nur die Tarife einer Gesellschaft verkaufen dürfen/müssen aber einen Bestand -Bestandsprovision, Adressen, Büromaterial und Spesenerstattung incl. Altersabsicherung bekommen- und Maklern, die einzigen die dem Kunden das Beste Angebot des gesamten Marktes anbieten und dafür sogar voll haften, kann überhaupt korrekt sein??? Bei einer reelen Betrachtung müsste die Provision der Makler sogar deutlich steigen. Andernfalls müssten die Gehälter und alle Zusatzleistungen von Angestellten-vor allem bei Beamtenversicherungen mit eingerechnet werden. Deutlich dringlicher ist die Abschaffung sämtlicher Beamtenprivilegien, da ja der Staat bei der Verpflichtung für die Beamtenvorsorge -bei allerbesten Wirtschaftsbedingungen-mittlerweile ein Defizit von 1,7 B i l l i o n e n Euro angehäuft hat. Österreich, die Schweiz und die Niederlande haben dieses Manko schon seriös gelöst. Müßig festzustellen, dass dort Rentner extrem höhere Renten haben. Es ist an der Zeit, bevor sich unsere Politiker um Peanuts kümmern, dass Sie die wahren Probleme anpacken. Dumm nur wenn man selbst, wie auch Richter betroffen ist, aber was muss das muss, schon wegen unseren Kindern...Staatliche Absicherungen als günstiger zu bezeichnen, aber Pensionen nicht zu berücksichtigen ist schon fast kriminell, abgesehen von fast 100 Milliarden Zuschuss aus Steuern!

Hr. Heinz vom BVK ist, da alle Vermittler bei Ihm vertreten sind, nicht der richtige Mann um explizit Makler zu vertreten. Nur diese haben ohne jede Unterstützung ausschliesslich ein Einkommen-die Provision. Mehr als 50% der Makler haben bei vollem Risiko und Einsatz als Selbständige, weniger Einkommen als der eigene Innendienst! Immer höhere Kosten-auch Digital bei gleichzeitig radiken Kürzungen des Einkommens und bis zu 10 Jahren Stornozeit gibt es wohl in keinem anderen Beruf. Bei einer Beschwerdequote von 0,03% (beispiellos niedrig) nicht im Ansatz gerechtfertigt.
Stehe für Fragen oder weitere Erläuterungen gerne zur Verfügug.
Freundliche Grüße aus München

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 05. April 2019 - 18:40

Bitte an die Redaktion: den Text-Fehler " Eher statt Eger im Betreff korrigieren bzw andere Fehler die Sie finden. Besten Dank im Voraus