So schnell wird es wohl nun keine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geben. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) ist in der Ressortabstimmung stecken geblieben, das Aus der Ampelkoalition macht eine Umsetzung unwahrscheinlich.
Für die Verbreitung der bAV ist dies keine gute Nachricht. Schon zuletzt stagnierte der Hoffnungsträger der Lebensversicherer. Es bleibt die Frage, wie die Versicherungswirtschaft der Entwicklung entgegenwirken und Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die bAV gewinnen kann.
Wenig Begeisterung für bAV ohne Arbeitgeberzuschuss
Insbesondere im Mittelstand kommt die bAV-Marktdurchdringung kaum voran. Seit einiger Zeit zeigt sich eine zunehmende Zurückhaltung der Beschäftigten bei der Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV. Vor allem kleinere und mittlere Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten verzeichnen einen Rückgang der Teilnahme an der Entgeltumwandlung. Dies bestätigt die aktuelle Generali-Studie „Betriebliche Altersversorgung (bAV) im Mittelstand 2024“, für die 200 Personalverantwortliche deutscher mittelständischer Unternehmen befragt wurden. Eine bAV ohne Arbeitgeberzuschuss findet kaum mehr Anhänger.
Einschluss von BU- und Hinterbliebenenversicherung überzeugt
Ein probates Mittel scheint laut Studie eine bAV mit Arbeitgeberzuschuss und Zusatzleistungen zu sein. Aus Sicht der Personaler zählen Modelle dieser Art zu den wichtigsten und erfolgreichsten Mitteln zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung.
Demnach ist im deutschen Mittelstand jeder zweite Arbeitgeber davon überzeugt, dass sich mit einem attraktiven bAV-Angebot einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung deutlich leichter Nachwuchskräfte überzeugen und Fachkräfte an das Unternehmen binden lassen. Insgesamt zählen jeweils drei Viertel der Befragten eine Hinterbliebenenabsicherung und eine Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätsabsicherung zu den Zusatzleistungen, die ein bAV-Modell als Bindungsinstrument enthalten sollte.
Garantielösungen deutlich beliebter als Sozialpartnermodell
Doch wie sieht es aktuell aus? Jedes vierte befragte Unternehmen der Studie stellt ein bAV-Angebot bereit. Die Marktdurchdringung bei den Mitarbeitern weist einen Wert von 42,4% auf. Im Mittel- und vor allem im Top-Management liegen die Teilnahmequoten höher. 72% der befragten Personalverantwortlichen sind mit der Wirkung des bAV-Angebots sehr zufrieden bzw. zufrieden. Dabei sehen sie eine besondere Eignung bei einer hohen steuerlichen Förderung der Vorsorgeaktivitäten sowie bei höheren Arbeitgeberzuschüssen in der Entgeltumwandlung.
Zwei Drittel der befragten Unternehmen sind wiederum höhere Garantieleistungen in bAV-Plänen wichtig. Deshalb ist es wenig überraschend, dass sich die Mehrheit der befragten Betriebe skeptisch über das Sozialpartnermodell mit der reinen Beitragszusage äußern. Die Befragten befürworten dagegen Garantieleistungen für bAV-Modelle, mit denen vor allem Beschäftigte mit einem besonders großen Vorsorgebedarf – etwa Geringverdiener, Teilzeitkräfte oder Berufseinsteiger – gefördert werden sollen.
Hälfte der Befragten arbeitet mit Versicherungsmaklern zusammen
Folgt man der Generali-Studie, haben die bestehenden bAV-Angebote der Versicherer weiterhin große Chancen bei den Unternehmen. So kooperieren auch 82% der Betriebe in der bAV mit Versicherungsunternehmen. Die Hälfte der Betriebe arbeitet mit Versicherungsmaklern zusammen. An dritter Stelle folgen Pensionskassen als Kooperationspartner mit 37%.
Ob von den geplanten Reformen der Ampel viel übrig bleiben wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise öffnet sich noch ein Fenster, um die Beitragszusage mit Mindestleistung so zu gestalten, dass sie für kleine und mittelständische Unternehmen einfach und mit geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar ist und zugleich Arbeitnehmern eine höhere Rendite verspricht. Der GDV fordert seit längerem eine Absenkung der Garantie, zum Beispiel auf 80%. In der aktuellen politischen Lage könnten hier die Karten neu gemischt werden. (bh)
Bild: © Smile Studio AP – stock.adobe.com
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