AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
16. Mai 2024
bAV: Sozialpartnermodell soll weiter geöffnet werden

bAV: Sozialpartnermodell soll weiter geöffnet werden

Das Sozialpartnermodell auf tariflicher Grundlage sollte die bAV attraktiver machen und zu einer stärkeren Verbreitung beitragen. Das Ziel wurde bisher verfehlt. In Berlin arbeitet man nun an einer Öffnung des Sozialpartnermodells. Die Regierungsgespräche dazu laufen aber noch.

Anfang der Woche trafen sich die bAV-Experten Deutschlands zur aba-Jahrestagung. Dort forderte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, mehr Mut bei der geplanten Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dazu sprach er ein Bündel von Maßnahmen an. Neben einem Bürokratieabbau und dem Ausbau der Geringverdienerförderung setzt sich Thurnes dafür ein, dass auch nichttarifgebundene Beschäftigte Zugang zum Sozialpartnermodell erhalten, nur so würde eine notwendige Breitenwirkung erzielt werden.

Sozialpartnermodell hat Erwartungen nicht erfüllt

Das Sozialpartnermodell wurde im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) entwickelt und wurde damals als Nahles-Rente bekannt. Das Modell muss zwischen den Tarifvertragsparteien verhandelt werden, die Durchführung erfolgt als reine Beitragszusage. Am Markt durchgesetzt hat sich das Modell bisher nicht und blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Dabei hatten Versicherungsmakler bei Einführung noch starke Befürchtungen, dass ihnen die Einführung einer tarifvertraglichen Lösung Nachteile für ihre Geschäftstätigkeit in der bAV bescheren würde.

Regierungsinterne Gespräche zur Verbesserung der bAV-Rahmenbedingungen

Nachdem das Gefälle in der Verbreitung der bAV groß geblieben ist, nimmt der Gesetzgeber nun einen weiteren Anlauf. Das Bundesarbeitsministerium hat verschiedene Maßnahmen angekündigt, um die Rahmenbedingungen in der bAV zu verbessern. Ein Referentenentwurf ist in Arbeit, der Fokus soll eben auf dem Sozialpartnermodell und dessen Öffnung  für freie Berufe oder tarifungebundene Betriebe liegen. Auf Anfrage teilt das Ministerium zu Inhalten und weiterem Zeitplan allerdings nur kurz mit, dass weiterhin regierungsinterne Gespräche stattfinden würden und alles Weitere abzuwarten bleibe.

Obligatorium in der bAV

Die Politik dürfte von der bisherigen Wirkung des BRSG einigermaßen enttäuscht sein und hoffen, dass den nächsten Maßnahmen eine höhere Durchdringung folgen werde. Spätestens wenn dies nicht der Fall sein sollte, wird wohl die Diskussion über ein Obligatorium in der bAV wieder aufbranden. (bh)

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 17. Mai 2024 - 09:53

Frau von der Leyen forderte Innovationen ein. Das allerdings der Staat es besser und oft angeführt günstiger kann, ist äußerst unwahrscheinlich. Leicht zu erkennen an der Misere der GRV-Neudurchschnittsrente € 805,00 und dem gigantischen Pensionsrückstellungsdefizit bei der Beamtenpolitikerrichterpension. Aktuelle Angebote der Versicherer, erzielen nach allen Kosten für Fonds-TER, Versicherung, Garantien, selbst bei 2% Inflation, auch bei hoher Förderung, Realrenditen um 0%! Für weniger als 1 Cent steht die Lösung für die gesamte Branche, seit Jahren zur Umsetzung bereit. Bürger, Berater, Versicherer, Wirtschaft, Staat-nur Gewinner-Haftungssicher. Viele Milliarden die die Mehrheit der Bürger im Ruhestand dringend benötigt.