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Zurich Versicherung AG

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Zurich startet Hausrat-Initiative „Protect Your Stuff“

Um unter jungen Leuten das Bewusstsein für Wertsachen in den eigenen vier Wänden zu verbessern, hat die Zurich pünktlich zum Semesterstart die Initiative „Protect Your Stuff“ gestartet. Online kann der eigene Hausrat nachgebaut, geschätzt und dann mit der neuen Zurich Hausratversicherung abgesichert werden.

Mit „Protect Your Stuff“ hat die Zurich eine einfache Methode zur Identifizierung und schnellen Absicherung von Lieblingsdingen im Haushalt junger Menschen entwickelt. Damit erhalten junge Leute eine Möglichkeit individuell, flexibel und einfach ihr Hab und Gut abzusichern. Ziel der neuen Initiative, die im hauseignen Innovations-Labor dem „GenY-Champion“ entstand, ist es, das Bewusstsein für Wertsachen in den eigenen vier Wänden zu verbessern und über Hausrat aufzuklären. Anhand einer virtuellen Wohnung können junge Menschen online ihren eigenen Hausrat nachbauen und damit dessen Wert schätzen: Mit Schiebereglern lässt sich so der Wert von Lieblingsstücken und Besitztümern wie Möbeln, Elektrogeräten und Freizeitgeräten individuell festlegen.

Flexible Deckung und Absicherungshöhe

Die neue Zurich Hausratversicherung „Protect Your Stuff“ bietet zwei Deckungsvarianten: Variante SMALL (Versicherungssumme 7.500 Euro) und Variante MEDIUM (Versicherungssumme von 15.000 Euro) werden ergänzt durch den Zurich Privatschutz (unbegrenzte Deckungssumme), sollten Kunden eine höhere Deckung wünschen. Die Höhe des Beitrags und Versicherungsschutzes sind unabhängig von Wohnort und Anzahl der Quadratmeter. Auch während eines Auslandsaufenthalts wie einem Auslandssemester oder -praktikum schützt „Protect Your Stuff“ die eigenen Lieblingsstücke weltweit – und das 180 Tage lang. Die flexible Kündigungsmöglichkeit (Mindestlaufzeit von sechs Monaten) bietet Jungkunden die Freiheit über ihren Versicherungsschutz individuell zu entscheiden. Das Produkt ist seit dem 01.10.2018 online erhältlich. (ad)

 

Zurich: Vertriebsdirektion Broker Retail Life unter neuer Leitung

Am 01.07.2018 hat Björn Kirsch als neuer Leiter der Vertriebsdirektion Broker Retail Life bei der Zurich Gruppe Deutschland die Nachfolge von Gordon Hermanni angetreten. Hermanni ist nun Vertriebsvorstand bei der Bonnfinanz AG.

Björn Kirsch leitet seit dem 01.07.2018 die Vertriebsdirektion Broker Retail Life bei der Zurich Gruppe Deutschland. Er folgt in dieser Position auf Gordon Hermanni, der nun Vertriebsvorstand bei der Bonnfinanz AG – einem Unternehmen der Zurich Gruppe Deutschland – ist.

Björn Kirsch war zuletzt bei der elipsLife AG, einer Tochtergesellschaft der SwissRe mit dem Schwerpunkt bAV, beschäftigt. Er begann seine Karriere bei der Nürnberger Versicherung, bevor er in verschiedenen leitenden Positionen bei der HDI/Aspecta oder Friends Provident tätig war. Der Versicherungskaufmann koordinierte in seinen bisherigen Funktionen Makler, Vertriebsunternehmen, Pools, Abwicklungsplattformen sowie Honorarberater. (ad)

 

Flieg, Drohne, flieg: Was Piloten beachten sollten

Drohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch oftmals wird nicht bedacht, dass für Drohnen und Multicopter eine Versicherungspflicht besteht. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Was Drohnenpiloten für einen sicheren Flug außerdem beachten sollten, erklärt ein Experte der Zurich Versicherung.

Die Fangemeinde von Drohnen wird größer, doch vielfach bleibt die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Denn egal, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, verpflichtet das deutsche Luftverkehrsgesetz nach § 43 Abs. 2 dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Absicherung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anfallen, was vielen Drohnenpiloten nicht bewusst ist. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.

Halterhaftpflicht für Drohnen

„Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus,“ erläutert der Luftfahrtversicherungs-Experte der Zurich Gruppe Deutschland, Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung umfasst zudem die gewerbliche Nutzung. Die Police deckt auch den Einsatz von Drohnen oder Multicopter auch im Urlaub außerhalb von Deutschland ab.

Drohnenversicherung online abschließbar

Versicherungen für Drohnen und Multicopter können online abgeschlossen werden, so auch bei der Zurich. Notwendig seien hierzu lediglich die Angaben zum geplanten Einsatzort, zur erforderlichen Deckungssumme und zur gewünschten Selbstbeteiligung, wie der Experte der Zurich erklärt. Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen von verschiedenen Parametern ab wie von der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und dem Einsatzbereich, in dem geflogen wird. Die Zurich Versicherung bietet einen Tarifrechner auf ihrer Homepage.

Absicherung bis zu einer Höhe von 100 m

Der Versicherungsschutz umfasst den Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 m. Wiegt die Drohne mehr als 5 kg, ist neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes erforderlich.

Diese Gebiete sind für Drohnen tabu

Grundsätzlich darf der Pilot seine Drohne nur in Blickweite führen. Wo Drohnen oder Multicopter überhaupt fliegen dürfen und welche Zonen tabu sind, erkläutert Schneider: „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen.“ (tk)

 

 Was Piloten beachten sollten

 

 

Zurich Gruppe Deutschland baut Unternehmensstruktur um

Als Vorstandsvorsitzender der DA Direkt tritt Peter Stockhorst zum 01.08.2018 die Nachfolge von Norbert Wulff an, der in den Ruhestand geht. Zum 01.11.2018 soll Dorothée Appel die Zurich Gruppe Deutschland als neuer Chief Information & Digital Officer verstärken und das Vorstandsressort „IT & Digital“ verantworten.

Die Zurich Gruppe Deutschland will die Marken und Angebote von Zurich und DA Direkt stärken und ausbauen. Die Umsetzung der strategischen Maßnahmen wird von Veränderungen im Vorstand und Executive Committee der Zurich Gruppe Deutschland flankiert: Als Vorstandsvorsitzender der DA Direkt tritt Peter Stockhorst zum 01.08.2018 die Nachfolge von Norbert Wulff an, der in den Ruhestand geht. Peter Stockhorst kommt von ERGO Direkt, deren Vorstandsvorsitz er seit 2016 innehatte.

Im Zuge der Veränderungen innerhalb der Zurich Gruppe Deutschland hat sich Christine Theodorovics, seit 2016 Vorstand Bank/Partner, entschlossen, die Zurich Gruppe Deutschland zu verlassen, um sich beruflich neu zu orientieren. Bis die Nachfolge geregelt ist, wird das Vorstandsressort interimistisch von Vorstandschef Dr. Carsten Schildknecht geleitet.

Neues Vorstandsressort „IT & Digital“

Zum 01.11.2018 soll Dorothée Appel die Zurich Gruppe Deutschland als neuer Chief Information & Digital Officer verstärken und nach Vorliegen der Zustimmung der relevanten Gremien und der Freigabe durch die Aufsichtsbehörde künftig das neu geschaffene Vorstandsressort „IT & Digital“ verantworten. Dorothée Appel kommt von der ING Bank N.V., bei der sie derzeit als Chief Operating Officer (COO) IT tätig ist. Als Chief Information & Digital Officer übernimmt sie die umfangreiche IT-Transformations- und Digitalisierungsagenda von Dr. Klaus Endres, derzeit Chief Operating Officer, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 30.09.2018 verlässt, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.

Die kundennahen Operations-Bereiche werden mit der Schadenbearbeitung zum erweiterten Vorstandsbereich Operations & Claims zusammengefasst, den ab dem 01.112018 Horst Nussbaumer als Chief Operations & Claims Officer leiten soll. Bis dahin verantwortet Nussbaumer die Ressorts Operations und Claims in ihrer heutigen Aufstellung übergangsweise. (ad)

 

ADAC Autoversicherung: Allianz übernimmt Anteil der Zurich

Die ADAC Autoversicherung AG wurde 2007 als Joint Venture des ADAC und der Zurich Gruppe Deutschland gegründet. Zum Ende des Jahres 2019 beenden beide Unternehmen ihre Partnerschaft. Ab 2020 steigt die Allianz Versicherungs-AG als neuer Gesellschafter bei der ADAC Autoversicherung AG ein.

Die ADAC Versicherung AG und die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft führen ihr Joint Venture ADAC Autoversicherung AG, das seit 2007 bestand, nicht länger gemeinsam fort. Beide Unternehmen haben ein Ende der Partnerschaft zum 31.12.2019 vereinbart. Die ADAC Versicherung AG wird zu 51% von der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) und zu 49% von der ADAC Versicherung AG gehalten. Wie der ADAC meldet, führen beide Partner das operative Geschäft bis zum Ende der Vertragslaufzeit regulär fort. Die ADAC Autoversicherung AG soll auch künftig als Risikoträger fungieren. Die Veränderung in der Gesellschafterstruktur habe keine Auswirkungen auf die Verträge mit Versicherten. Das Joint Venture verfügt aktuell über einen Bestand von mehr als 650.000 Policen.

Allianz steigt ein

Ab dem 01.01.2020 wird die Allianz Versicherungs-AG neuer Gesellschafter der ADAC Autoversicherung AG und übernimmt den Anteil der Zürich am Joint Venture – vorbehaltlich kartellrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Freigaben. (tk)

 

Zurich beteiligt sich an Digital Insurance Group

Der Versicherungskonzern Zurich steigt bei der Digital Insurance Group (DIG) ein. Die Technik des InsurTechs aus Amsterdam soll der Zurich bei der Entwicklung innovativer mobiler Lösungen helfen. Die DIG ist 2017 aus dem Zusammenschluss des InsurTech Komparu und des Online-Maklers Knip hervorgegangen.

Der Versicherungskonzern Zurich beteiligt sich an der Digital Insurance Group (DIG). Insgesamt 15 Mio. Euro investieren die Zurich Insurance Group und der spezialisierte Kapitalgeber Finch Capital in das InsurTech aus Amsterdam. Die DIG ist im vergangenen Jahr aus dem Zusammenschluss des Online-Maklers Knip und des niederländischen Anbieters für Vergleichssoftware Komparu hervorgegangen. Mit der Investition soll das weitere Wachstum des Unternehmens gefördert werden.

Die Technik von DIG soll dem Versicherungskonzern Zurich dabei helfen, innovative mobile Lösungen zu entwickeln. Nach eigenen Angaben arbeitet DIG als Plattform für das digitale Versicherungsgeschäft mit Banken und Versicherungen in mehreren Ländern Europas und Lateinamerikas zusammen. (tk)

 

Neue Unfallrente von ConceptIF und Zurich

In Zusammenarbeit mit der Zurich Versicherung Deutschland hat die ConceptIF Pro eine Unfallversicherung auf den Markt gebracht, die in Kombination aus Invaliditäts- und Rentenleistung oder nur als Unfallrente (Ausschnittsdeckung) abgeschlossen werden kann.

Die ConceptIF Pro, der Assekuradeur für das Privatkundengeschäft aus der ConceptIF-Gruppe, hat in Zusammenarbeit mit der Zurich Versicherung Deutschland eine neue Unfallversicherung namens CIF:Pro best protect plus auf den Markt gebracht. Die Unfallversicherung kann in Kombination aus Invaliditäts- und Rentenleistung oder nur als Unfallrente (Ausschnittsdeckung) abgeschlossen werden.

Erweiterter Unfallbegriff, höhere Gliedertaxe, Mitwirkungsklausel

Das Konzept beinhaltet einen erweiterten Unfallbegriff für die Folgen von erhöhten Kraftanstrengungen, Infektionskrankheiten durch Insektenbisse und -stiche sowie Geistes- oder Bewusstseinsstörungen als Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls. Außerdem bietet CIF:Pro best protect eine höhere Gliedertaxe als die Musterbedingungen des GDV vorsehen. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit einer Hand gilt zum Beispiel bei ConceptIF ein Invaliditätsgrad von 75% (GDV-Musterbedingungen: 55%). Enthalten ist auch eine Mitwirkungsklausel in Bezug auf Krankheiten oder Gebrechen hinsichtlich des Invaliditätsgrades. Wenn also bestehende Vorerkrankungen und Gebrechen mitursächlich für den Unfall waren, verzichtet ConceptIF bei Invaliditätsleistung und Rente bis zu 50% auf eine Leistungsminderung. Neu ist zudem, dass junge Leute bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren einen zusätzlichen Prämiennachlass in Höhe von 20% erhalten.

Das ConceptIF-Angebot gilt auch für Kinder von 2 bis 17 Jahren, die frühzeitig zu günstigen Prämien abgesichert werden können. Bei ConceptIF sind im Vertrag automatisch auch Bergungskosten bis 100.000 Euro, kosmetische Operationen (inklusive Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten) und behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis jeweils 50.000 Euro versichert. (ad)

 

Ereignen sich an einem Freitag, den 13., mehr Schäden?

Für abergläubische Menschen kein Tag wie jeder andere: Der 13. April fällt in diesem Jahr auf einen Freitag. Doch kommt es an diesem vermeintlichen Unglückstag auch zu mehr Schäden? Die Zurich Gruppe hat einen Blick in ihre Schadenstatistik geworfen und gibt Entwarnung.

<p>Abergläubische Menschen blicken mit Sorge auf den 13. April, denn dieser fällt 2018 auf einen Freitag. Mit einem Freitag, den 13., wird gemeinhin Unglück verbunden, da die 13 in Kombination mit einem Freitag für Unheil steht. Doch ereignen sich an einem solchen Tag tatsächlich mehr Unglücke oder Schäden? Versicherer wie die Zurich Gruppe Deutschland geben mit Blick auf ihre Schadenstatistik Entwarnung. </p><h5>Kein Anlass zur Beunruhigung </h5><p>Seit inzwischen elf Jahren wertet die Zurich ihre Schadenstatistik speziell im Hinblick auf Freitage aus, um dem Aberglauben mit Fakten zu begegnen. Beruhigen dürfte das Ergebnis alle Paraskavedakatriaphobiker (ein Ableitung aus dem Griechischen: „Paraskave“ steht für „Freitag“; „Dekatria“ bedeutet „13“ und „Phobie“ ist die Angst): Auch wenn der 13. eines Monats auf einen Freitag fällt, zeigt die statistischen Langzeitbetrachtung keine auffällige Schadenhäufung. Bei der Zurich wurden am letzten „Unglückstag“, das war Freitag, der 13.10.2017, sogar 19,8% weniger Schäden als an allen anderen ausgewerteten Freitagen des Jahres gemeldet, wie Michael Pecheim erklärt, Leiter Controlling &amp; Performance Management bei Zurich. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A4094763-3FC5-47CD-8948-7D63ED6D7978"></div>

 

Zurich sichert Smart Home ab

Als Allgefahren-Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hat die Zurich nun mit „Techno-Plus“ ein neues Produkt im Angebot, das die intelligente Haustechnik absichert. Damit möchte das Unternehmen der steigenden Nachfrage nach Smart-Home-Lösungen Rechnung tragen.

<p>Techno-Plus heißt die neue Smart-Home-Absicherung aus dem Haus der Zurich. Das Produkt schützt als All-Risk-Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die fest installierte, intelligente Haustechnik. Die Zurich möchte damit der steigenden Nachfrage nach Smart-Home-Lösungen Rechnung tragen sowie die Lücke zwischen der Absicherungsnotwendigkeit intelligenter Haustechnik und dem Leistungsumfang konventioneller Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung schließen.</p><h5>Allgefahren-Schutz für technikaffine Kunden</h5><p>Die intelligente Haustechnik ist leistungsstark, aber in der Regel teuer. Schäden an ihr sind in den meisten Fällen auch nicht über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Unsachgemäße Handhabung, Kurzschlüsse oder Sabotage können zudem Folgeschäden verursachen. In der Techno-Plus sind Wasserschäden durch Nicht-Leitungswasser mit eingeschlossen. Darüber hinaus sind unabhängig vom Hersteller die Steuertechnik für Heizung, Kühlung, Licht sowie Kommunikationstechnik, wie beispielsweise Gegensprechanlagen, versichert. Auch die gesamte Sicherheitstechnik mit Alarmanlagen, Videokameras oder Bewegungsmeldern ist inkludiert. </p><p>„Techno-Plus leistet, wenn der Home-Server im Keller durch Hochwasser leidet, ein Familienmitglied die Technik falsch bedient und daraus ein Sachschaden entsteht oder der Heimwerker versehentlich die Kabel in der Wand anbohrt und beschädigt. Damit bieten wir einen Allgefahren-Schutz für technikaffine Kunden“, erklärt Benedikt Kreuzberg, Leiter Underwriting Engineering Lines SME bei der Zurich Gruppe Deutschland. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7DB8F10A-3B35-4643-B2ED-7CC1D6A35C5A"></div>

 

BRSG: Talanx und Zurich planen Konsortiallösung

„Die Deutsche Betriebsrente“ soll ein neues Konsortium heißen, das Talanx Deutschland und die Zurich Gruppe Deutschland gemeinsam planen, um mehr Arbeitnehmern zu einer Betriebsrente zu verhelfen. Vorbehaltlich der Kartellbehörde ist der Start für das erste Halbjahr 2018 vorgesehen.

<p>Talanx und Zurich wollen eine Konsortiall&ouml;sung im Sozialpartnermodell anbieten und planen dazu eine entsprechende Kooperation. Ziel ist es, zuk&uuml;nftig mehr Arbeitnehmern zu einer Betriebsrente zu verhelfen. Das geplante Konsortium soll den Namen &bdquo;Die Deutsche Betriebsrente&ldquo; tragen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kartellbeh&ouml;rde ist vorgesehen, dass &bdquo;Die Deutsche Betriebsrente&ldquo; im ersten Halbjahr 2018 an den Markt gehen soll.</p>
<p>Sowohl Talanx als auch Zurich verf&uuml;gen &uuml;ber bAV-Erfahrung, insbesondere mit Betriebsrenten und Pensionsfonds. Die automatisierte Verarbeitung von Antr&auml;gen und Pflege bestehender Vertr&auml;ge ist eine besondere Kompetenz von Zurich, die mit der Expertise von Talanx Deutschland bei der digitalen Steuerung von Beratungs- und Angebotsprozessen kombiniert werden soll. &bdquo;Die Deutsche Betriebsrente&ldquo; plant eine Zielrentenl&ouml;sung auf Basis des kapitalmarktbasierten Pensionsfonds. So sollen Arbeitnehmer von attraktiven Renditechancen profitieren k&ouml;nnen und Arbeitgeber w&uuml;rden durch eine einfache, flexible Handhabung in der Abwicklung der bAV entlastet.</p>
<h5>
Zum Hintergrund</h5>
<p>Das Sozialpartnermodell ist ein entscheidender L&ouml;sungsansatz des Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetzes, das mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2018 geschaffen worden ist: Die Tarifpartner &ndash; Gewerkschaften und Arbeitgeberverb&auml;nde &ndash; k&ouml;nnen den Arbeitnehmern ihrer jeweiligen Branchen eine spezielle Vorsorgel&ouml;sung zur Verf&uuml;gung stellen. Bei der Umsetzung wollen Talanx Deutschland und Zurich im Rahmen des Konsortiums gemeinsam mit den Tarifpartnern L&ouml;sungen entwickeln. (ad)</p>
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