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Barmenia mit neuem Schutz für Fahrräder und E-Bikes

Die Barmenia hat einen neuen Tarif für Fahrräder und E-Bikes gestartet. Hierbei wurden einzelne Leistungsbausteine des Rundumschutzes angepasst. So ist Trickdiebstahl eingeschlossen und gemietete Fahrräder sind abgesichert. Zudem gibt es verbesserten Schutz auf Reisen.

Zum Start der Fahrradsaison hat die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG eine neue Fahrrad- und E-Bike-Versicherung auf den Markt gebracht. Damit erhalten Kunden ab sofort einen optimierten Schutz. „Die Barmenia bietet Fahrradbesitzerinnen und -besitzern einen beliebten Rundumschutz“, erklärt Maurice Rosenecker, Leiter Produktmanagement und Underwriting im Segment Komposit bei der Barmenia. „Dieser setzt sich aus dem Diebstahl- sowie Kasko-Schutz und dem Schutzbrief zusammen. Wer möchte, kann den Schutzbrief auch abwählen. [...] Mit dem neuen Tarif haben wir die einzelnen Leistungsbausteine weiter verbessert“, so Rosenecker weiter.

Mit der neuen Absicherung sind auch gemietete Fahrräder des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person versichert. Stellt die Werkstatt bei Reparatur des versicherten Fahrrads ein kostenloses Ersatzfahrrad zur Verfügung, gilt der Schutz auch für das Ersatzrad. Die Absicherung für weitere Räder gilt bis zu sieben Tage und umfasst die meisten versicherten Gefahren des Diebstahl- und Kasko-Schutzes.

Einschluss von Trickdiebstahl

Mit dem Diebstahl-Schutz sind Kunden jetzt auch bei Trickdiebstahl finanziell abgesichert. Die Methoden von Trickdieben reichen von vermeintlich hilfsbereiten Passanten, gezielten Ablenkungsmanöver bis hin zu spontanen Gesprächsanfragen. Häufig betroffen sind Fahrräder, die kurz unbeaufsichtigt bleiben. Laut Barmenia ist ein typisches Szenario wie folgt: Ein Radfahrer wird in der Stadt von einer Person angesprochen, etwa mit der Bitte um Kleingeld oder eine Wegbeschreibung. Währenddessen entwendet ein Komplize das Fahrrad.

Erweiterter Geltungsbereich des Schutzbriefs

Mit dem neuen Tarif hat die Barmenia den Geltungsbereichs für Leistungen des Schutzbriefs erweitert. Der Schutzbrief gilt nun auch innerhalb der geografischen Grenzen Europas, der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. Die Leistungen werden in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit sowie der örtlichen Gegebenheiten erbracht. (tik)

 

BarmeniaGothaer stellt neuen Markenauftritt vor

Die BarmeniaGothaer hat ihre neue Marke präsentiert, darunter den Markenclaim und das Logo. Der gesamte neue Auftritt der Marke basiert auf dem Grundgedanken der Gleichberechtigung der beiden Vorgängerunternehmen und soll dies auch repräsentieren.

Kürzlich wurde der Zusammenschluss der Versicherer Barmenia und Gothaer zur BarmeniaGothaer besiegelt. Nun hat das Unternehmen seinen neuen Markenauftritt vorgestellt. Auch hier wurde bei der Entwicklung auf den bereits während der Zusammenführung gelebten Grundgedanken der Gleichberechtigung der beiden Vorgängerunternehmen geachtet.

„Der Entwicklungsprozess der Marke war davon geprägt, die Stärken der Barmenia und der Gothaer auf Augenhöhe zu bündeln und in einen gemeinsamen Auftritt zu überführen. Dabei wollten wir an das in unserer Branche so wichtige Vertrauen und die Bekanntheit der Vorgängermarken anknüpfen und diese Basis modern und zukunftsorientiert weiterentwickeln“, sagt Frank Lamsfuß, Vorstand Vertrieb, Marketing und IT der BarmeniaGothaer und verantwortlich für die neue Marke. Auch die Schreibweise des Markennamens „BarmeniaGothaer“ in alphabetischer Reihenfolge und ohne trennende Sonderzeichen zeugt von diesem Ansatz.

Das bedeutet das neue Design

Aufgrund diverser Analysen, Kundenbefragungen und Interviews mit Vertrieb und Top-Management wurden drei Markenwerte als Kern der jeweiligen Erfolgsgeschichten und der zukünftigen Markenpositionierung herausgearbeitet: Die Botschaften „menschlich – Partner ohne Wenn und Aber“, „passioniert – Wir entwickeln Bestlösungen“ sowie „zukunftsweisend – Wir gehen voran“ werden im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns stehen, teilt das Unternehmen mit. Im Markenclaim sollen sie wie folgt zum Ausdruck kommen: „Weil Du wichtig bist.“ Die neue Marke wird nach und nach an verschiedenen Stellen sichtbar werden, beispielsweise auf der diesjährigen DKM am 29. und 30.10.2024 in Dortmund.

Das zentrale grafische Element der neuen Marke ist das Logo, dessen „Sparkle“ die Markenwerte darstellen soll. Es wird sowohl allein als auch in Kombination mit dem Markennamen zu finden sein. Die Farbgestaltung besteht aus Dunkelblau als Hauptfarbe, ergänzt durch Himmelblau, Lavendel und Weiß.

Die Umstellung der beiden Exklusivvertriebe der Barmenia und Gothaer wird mittelfristig erfolgen. Weitere Informationen sind auf der Website des Unternehmens unter barmeniagothaer.de abrufbar. (lg)

Bild: © methinee – stock.adobe.com

 

BarmeniaGothaer: Michael Albrecht leitet Maklervertrieb

Die Barmenia und die Gothaer haben am Donnerstag das neue Management-Team der BarmeniaGothaer vorgestellt – darunter die Leiter der Vertriebswege, des Marketings und des Personalbereichs. Michael Albrecht, der schon seit den 80er-Jahren bei der Barmenia aktiv ist, übernimmt den Maklervertrieb.

Der Start der BarmeniaGothaer in ihrer neuen Unternehmensstruktur steht vor der Tür: Am 01.10.2024 ist der Startschuss. Vor diesem Hintergrund teilten die Barmenia und die Gothaer nun die Aufstellung des neuen Management-Teams mit.

Für den Makler- und Kooperationsvertrieb zeichnet sich ab dem 01. Oktober Michael Albrecht verantwortlich. Albrecht ist 53 Jahre alt, absolvierte eine Ausbildung zum Versicherungsbetriebswirt (DVA) und kam 1987 zur Barmenia. Nach verschiedenen Karrierestationen verantwortet Albrecht seit 2013 den Makler- und Kooperationsvertrieb bei der Barmenia. 2014 wurde er zusätzlich zum Geschäftsführer der Adcuri GmbH berufen.

Weiterhin an der Spitze der Vertriebswege stehen Patrick Vehoff (52) als Leiter des Außendienstes der Barmenia, Thomas Berg (63) verantwortet den Exklusivvertrieb der Gothaer und Fynn Monshausen (35) leitet den Bereich Digitalvertrieb und -service.

Zusammenführung steht an

Die bisherigen Maklerorganisationen sollen in den kommenden Wochen zusammengeführt werden, heißt es in der Mitteilung. Maßgeblich sei dabei die einheitliche Betreuung von Maklern und Kooperationspartnern. Dabei werde auf eine Kombination von einer starken Präsenz in den Regionen über sechs Maklerdirektionen sowie zentralem Service aus Köln und Wuppertal gesetzt.

Die Leitung des Bereichs Marketing übernimmt Heiko Scholz (57), Leiter des Bereichs Marktmanagement wird Thomas Heindl (48), die Unternehmenskommunikation verantwortet Martina Faßbender (58).

Für den Personalbereich der BarmeniaGothaer zeichnet künftig Claudia Venzke (45) verantwortlich, Friedrich Pautasso (55), der bislang den Personalbereich der Gothaer geleitet hat, wird in der nun beginnenden Phase der Post Merger Integration als Projektleiter die Entwicklung eines personalpolitischen Zielmodells, die Vereinheitlichung von Sozialwelten und Arbeitsbedingungen sowie die kulturelle Integration verantworten. (mki)

© BarmeniaGothaer

 

BarmeniaGothaer: Das neue Vorstandsteam steht

Der Zusammenschluss der Versicherer Barmenia und Gothaer zur BarmeniaGothaer ist mit dem Eintrag ins Handelsregister amtlich. Mit dem Closing haben die Aufsichtsräte auch das neue Vorstandsteam der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG ernannt, das acht Mitglieder umfasst.

Mit dem erfolgten Eintrag in die Handelsregister in Köln und Wuppertal ist der Zusammenschluss der beiden Versicherer Barmenia und Gothaer nun offiziell vollzogen. „Mit unserem Zusammenschluss zur BarmeniaGothaer ist die erste Fusion zweier großer unabhängiger Versicherer seit mehr als 20 Jahren nun Realität. Nach vielen Monaten intensiver Vorbereitung halten wir jetzt kurz inne, um diesen einzigartigen Moment zu genießen,“ sagt Dr. Andreas Eurich, Co-CEO der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG. „Aus diesem ganz besonderen Moment starten wir dann mit viel Energie in die gemeinsame Zukunft“, so Co-CEO Oliver Schoeller.

Das sind die Mitglieder des neuen Vorstandsteams

Mit dem Closing haben die Aufsichtsräte auch das Vorstandsteam der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG berufen. Den Vorstandsvorsitz teilen sich als Co-CEOs Dr. Andreas Eurich und Oliver Schoeller. Den Posten des Finanzvorstands (CFO) übernimmt Harald Epple, der damit künftig die Kapitalanlage des Konzerns von rund 50 Mrd. Euro verantwortet. Zum Spartenvorstand Komposit wurde Thomas Bischof berufen. Für das Segment Gesundheit ist Christian Ritz verantwortlich, für das Segment Leben Alina vom Bruck. Die Ressorts Vertrieb und IT leitet Frank Lamsfuß, Dr. Sylvia Eichelberg wird als Chief Operating Officer alle Serviceeinheiten der Gruppe verantworten. Die Spartenvorstände wurden zudem jeweils zum Vorstandsvorsitzenden der entsprechenden Risikoträger berufen.

Die beiden Versicherungsvereine Gothaer Versicherungsbank VVaG und Barmenia Versicherungen a. G. halten 64% bzw. 36% der Anteile an der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG. Unter der Holding sind wiederum die Risikoträger angesiedelt, wie die Versicherer weiter mitteilen.

Verschmelzung der Personenversicherer

Mit dem Closing wurde auch die Zusammenführung der Lebensversicherer vollzogen. Der gesamte operative Geschäftsbetrieb, vor allem der Bestand der Barmenia Lebensversicherung a. G., wurde auf die Gothaer Lebensversicherung AG übertragen. Anschließend wurde die Barmenia Lebensversicherung a.G. auf die Barmenia Versicherungen a. G. verschmolzen. Alle Kunden der Barmenia Leben sollen in den kommenden Wochen schriftlich eine Information erhalten.

Mit dem Closing wird auch die Verschmelzung der Gothaer Kranken auf die Barmenia Kranken angestoßen. Dieser Prozess werde bis zu drei Jahre dauern, wie es in der Unternehmensmitteilung heißt. (tik)

Im Bild v.l.n.r.: Thomas Bischof, Alina vom Bruck, Frank Lamsfuß, Dr. Andreas Eurich, Oliver Schoeller, Dr. Sylvia Eichelberg, Harald Epple, Christian Ritz; © BarmeniaGothaer

 

BaFin gibt grünes Licht für Fusion von Barmenia und Gothaer

Die BaFin hat der Fusion der Versicherer Barmenia und Gothaer zugestimmt. Nun fehlt nur noch der Eintrag ins Handelsregister, damit der Zusammenschluss gültig ist. Das neue Unternehmen wird in die Top 10 der größten Versicherungsunternehmen hierzulande avancieren.

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Fusion der Versicherer Barmenia und Gothaer zur BarmeniaGothaer genehmigt. Damit hat das Projekt beinahe alle Hürden genommen. Lediglich der Eintrag des gemeinsamen Unternehmens ins Handelsregister fehlt noch, um die Fusion abzuschließen. Dieser, und damit das sogenannte Closing, werden für Anfang September erwartet, wie die Gothaer bekannt gibt. Der Zusammenschluss wird dann rückwirkend zum 01.01.2024 gültig.

Neues Unternehmen in Top 10 der deutschen Versicherungskonzerne

Mit dem Zusammenschluss avanciert die BarmeniaGothaer zu einem Top-10-Versicherer mit einem jährlichen Prämienvolumen von rund 8 Mrd. Euro, heißt es in der Mitteilung. Die Gothaer liegt bisher mit 4,9 Mrd. Euro Prämieneinnahmen im Jahr auf Rang 15 der größten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Die Barmenia kommt mit 3,1 Mrd. Euro im Jahr auf Platz 21.

Bekannt gegeben hatten die beiden Versicherer ihren geplanten Zusammenschluss Ende September letzten Jahres. Die Fusionsverträge unterzeichneten die Vorstände im Juli. Darin ist auch die Struktur der neuen Versicherungsgruppe festgelegt. Die Obergesellschaft der neuen Gruppe, die die aktiven Gesellschaften kontrollieren wird, ist die Barmenia Gothaer Finanzholding in Köln. Die Gothaer hält 64% der Anteile der neuen Holding, die Barmenia 35%. Trotzdem soll die kleinere Barmenia dadurch nicht benachteiligt werden. Die Parität ist in der Satzung der künftigen Finanzholding fest verankert, alle wichtigen Entscheidungen werden einstimmig getroffen, betont man in der Mitteilung.

Beschäftigungs- und Standortgarantie für Belegschaft

Mit dem Closing im September wird auch die Zusammenführung der Lebensversicherer vollzogen, heißt es vonseiten der Unternehmen. Damit wird der gesamte operative Geschäftsbetrieb, insbesondere der Bestand der Barmenia Lebensversicherung a.G., auf die Gothaer Lebensversicherung AG übertragen. Direkt im Anschluss wird die Barmenia Lebens a. G. auf die Barmenia Versicherung a. G. verschmolzen. Die Kunden werden über diese Änderung im September schriftlich informiert werden.

Zudem wird mit dem Closing auch die Verschmelzung der Gothaer Kranken auf die Barmenia Kranken angestoßen. Der Prozess werde bis zu drei Jahre dauern und keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder die Prämien der Kunden haben.

Die Belegschaft erhält ab dem Closing eine dreijährige Beschäftigungsgarantie. Zudem sollen die beiden Standorte Wuppertal und Köln unverändert erhalten bleiben. (js)

Bild: © Gothaer/Barmenia, (v.l.n.r.) Dr. Andreas Eurich und Oliver Schoeller bei der Unterzeichnung der Fusionsverträge

 

Fusion von Barmenia und Gothaer: Verträge unterzeichnet

Der Zusammenschluss der Versicherer Barmenia und Gothaer schreitet mit großen Schritten weiter voran. Die Mitgliedervertreterversammlungen beider Unternehmen haben den Fusionsverträgen zugestimmt und die Vorstände die Verträge unterzeichnet. 

Die Versicherer Barmenia und Gothaer biegen auf dem Weg zu ihrem geplanten Zusammenschluss in die Zielgerade ein. So haben die Mitgliedervertreterversammlungen beider Unternehmen zwischenzeitlich den Fusionsverträgen zugestimmt. Wie die Versicherer zudem mitgeteilt haben, unterzeichneten die Vorstände daraufhin die Verträge, die aber noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin stehen. Die Aufsichtsräte der beiden Versicherungsvereine hatten schon im Vorfeld eingewilligt.

„Mit der Zustimmung der Aufsichtsräte und Mitgliedervertretungen sowie der Unterzeichnung der Fusionsverträge haben wir auf Seiten der beiden Unternehmen alle Voraussetzungen für den geplanten Zusammenschluss geschaffen“, erklärt Andreas Eurich, CEO der Barmenia. „Es fehlt nun noch die Genehmigung der Fusion durch die BaFin. Wir hoffen, dass diese im Laufe des Augusts erteilt wird“, ergänzt Oliver Schoeller, Konzernchef der Gothaer. Sobald die Aufsichtsbehörde grünes Licht erteilt hat, soll die Eintragung in die Handelsregister beantragt werden. Das Closing, also der Vollzug des Zusammenschlusses, könnte dann im September erfolgen.

Zur Verteilung der Anteile

Der Fusion liegt ein umfangreiches Vertragswerk zugrunde mit konkreten Maßnahmen zur Gestaltung des gemeinsamen neuen Unternehmens, das den Namen BarmeniaGothaer tragen soll. Wie die Versicherer weiter mitteilen, ist das Anteilsverhältnis wie folgt geregelt: Die Gothaer Versicherungsbank VVaG soll 64% der Anteile halten, die Barmenia Versicherungen a. G. 36%.

„Eines der grundlegenden Gestaltungsprinzipien bei diesem Zusammenschluss ist für uns, dass alles auf Augenhöhe geschieht. Daher haben wir in der Satzung verankert, dass trotz der unterschiedlichen Anteile alle wichtigen Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden können. Ebenso wichtig ist uns die Maßgabe, dass wir ein gemeinsames Unternehmen bauen”, erklärt Schoeller.

Zusammenführung der Personenversicherer

Zu den konkreten Maßnahmen zur Gestaltung des neuen Unternehmens gehört laut Unternehmensangaben die Zusammenführung der Lebensversicherer. Im August soll in einem ersten Schritt der gesamte operative Geschäftsbetrieb, vor allem der Bestand der Barmenia Lebensversicherung a. G., auf die Gothaer Lebensversicherung AG übertragen werden. Im Anschluss soll die Barmenia Leben auf die Barmenia Versicherungen a.G. verschmolzen werden. Mit dem Closing soll auch die Verschmelzung der Gothaer Kranken auf die Barmenia Kranken angestoßen werden. Dieser Prozess werde bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Dies hatte die Gothaer bereits auf ihrer Bilanzpressekonferenz im April so angekündigt (AssCompact berichtete).

Standorte und Personal bleiben unverändert

Außerdem wurde vereinbart, dass die Standorte Wuppertal und Köln unverändert erhalten bleiben sollen und für alle Mitarbeiter mit dem Tag des Zusammenschlusses eine dreijährige Beschäftigungsgarantie gelten soll. (tik)

Im Bild oben: Dr. Andreas Eurich (links) und Oliver Schoeller (rechts) bei der Unterzeichnung der Fusionsverträge; Quelle: © Gothaer/Barmenia

 

Beratung zu und Bedeutung der bKV in den kommenden Jahren

Aufgrund der EU-Richtlinie über Entgelttransparenz wird zukünftig wohl eine neue Art von Wettbewerb unter den Arbeitgebern entstehen. Denn es wird sichtbar werden, was Job-Bewerbern vom jeweiligen Unternehmen geboten wird. Die bKV könnte dabei eine größere Rolle spielen.

Ein Artikel von Christopher Hans, Key-Account-Manager bei Barmenia

Es gibt derzeit kaum eine Studie über die Situation des deutschen Mittelstands, in der nicht auf den eklatanten Personalmangel als Herausforderung oder als existenzielles Risiko für Unternehmen hingewiesen wird. So wundert es wenig, dass der Absatz an betrieblicher Krankenversicherung (bKV) dynamisch ansteigt und sich mehr und mehr Vermittler diesem Thema widmen. Mit guten Gründen, denn dies sind die künftigen Beratungsschwerpunkte.

Arbeitgeberattraktivität

Mit einer bKV positionieren sich Arbeitgeber zu den Themen Vergütung, Gesundheit und Familienfreundlichkeit. Das wird als besonders attraktiv wahrgenommen, denn diese Themen stehen bei Menschen generell hoch im Kurs. Für Belegschaft und potenzielle Kandidaten wirkt die Umsetzung eines Arbeitgeberversprechens anhand zusätzlicher Vergütungsbausteine positiv überraschend und erfüllt den Nutzen, die Wahrnehmung zu einem Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber zu stärken.

Mitarbeitergesundheit und Wohlbefinden

Das Hauptziel ist, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern. Dies kann durch Programme zur Stressbewältigung, zur Förderung einer gesunden Ernährung und körperlichen Aktivität sowie zur Vermeidung von Krankheiten und Verletzungen erreicht werden. Gesundheitsförderung zielt auch darauf ab, die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter zu verbessern, indem man ein gesundes Arbeitsumfeld schafft, das die Mitarbeiter unterstützt und motiviert. Indem Unternehmen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessern, können Unternehmen auch die Fehlzeiten reduzieren, die durch Krankheiten oder Verletzungen verursacht werden. Zufriedene Mitarbeiter sind in der Regel produktiver.

Gesundheitsreform

Für die Bevölkerung sollen sich nach der anstehenden Gesundheitsreform Behandlungsqualität und Transparenz verbessern. Die generelle Verfügbarkeit und Erreichbarkeit ärztlicher Dienstleistungen in der Fläche werden in diesem Zusammenhang von Experten als äußerst kritisch eingeschätzt. Wartezeiten auch für dringliche Eingriffe werden sicher nicht kürzer, denn die spezialisierten Kliniken werden aufgrund des beschlossenen Transparenzregisters einen Nachfrageschub verzeichnen. Schließlich soll jeder Patient erkennen, wo er am besten Linderung bekommt. Wohl dem, der das Ass des Privatpatientenstatus im Ärmel hat und die bestmögliche Behandlung für sich beanspruchen kann. Arbeitgeber, die sich ernsthaft in Sachen Gesundheit gegenüber der Belegschaft positionieren, sind also gut beraten, nicht nur einen publikumswirksamen Budgettarif zu kaufen, sondern mit einer stationären Zusatzversicherung den Mitarbeitenden einen Vorteil zu verschaffen, wenn es ernst wird.

Tarifvertragliche Aufträge umsetzen

Seit 2021 besteht für kommunale Arbeitgeber die Möglichkeit, auf Grundlage des § 18a TV-ÖD das Leistungsentgelt ganz- oder teilweise gegen Benefits einzutauschen, welche die Arbeitsplatzattraktivität erhöhen. Dies ist als Handlungsaufforderung zu verstehen, denn das bisherige Leistungsentgelt hat kaum Wirkung als Anreiz zu mehr Leistung. Der Vorteil: Mit dem Einsatz der noch ungenutzten Sachbezugsfreigrenze sparen sich Arbeitgeber Lohnnebenkosten, während Mitarbeitende von einem deutlichen höheren Gesundheitsbudget gegenüber der Nettoauszahlung profitieren können. Damit ist die bkV für jede Stadtverwaltung kostenlos, die den Personalrat vom Nutzen einer bKV überzeugen kann und eine entsprechende Dienstvereinbarung trifft.

Die Novelle des Entgelttransparenzgesetzes

Bis Juni 2026 muss die 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie über Entgelttransparenz in deutsches Recht überführt werden und damit müssen auch nicht-tarifgebundene Unternehmen größer 250 Beschäftigte proaktiv offenlegen, was und wieviel sie bieten. Und das soll auch für Zusatzleistungen gelten. Bei Unterlassung können empfindliche Bußgelder die Folge sein.

Hier die wichtigsten Punkte der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz:

  • Transparenz bei den Entgelten: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden verpflichtet, Informationen über die durchschnittlichen Entgelte für Männer und Frauen offenzulegen, einschließlich der Grundgehälter, der Bonuszahlungen und der anderen Zusatzleistungen.
  • Recht auf Information für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Entgelte für vergleichbare Tätigkeiten zu erhalten, um sicherzustellen, dass sie gerecht entlohnt werden.
  • Recht auf Durchsetzung: Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen zur Durchsetzung der Entgelttransparenz einführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen die erforderlichen Informationen bereitstellen und diskriminierende Entgeltpraktiken bekämpft werden.
  • Förderung der Geschlechtergleichstellung: Durch die Förderung der Entgelttransparenz soll die Geschlechtergleichstellung gefördert und die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verringert werden.
Fazit

In den kommenden Jahren entsteht unter dem Eindruck sich gesetzlich verändernder Rahmenbedingungen eine neue Art von Wettbewerb unter den Arbeitgebern, denn es wird sichtbar, was Bewerbern vom Mitbewerber-Unternemen angeboten wird. Im Zusammenwirken mit dem sich bis dahin weiter verschärfenden Personalengpass ist davon auszugehen, dass nicht nur vergütungswirksame Benefits wie die bAV stärker hervortreten als bisher, sondern dass insbesondere emotional wirkende Benefits wie die Krankenhauszusatzleistung oder die Einkommenssicherung via Tagegeld oder die betriebliche BU/EU an Nachfrage erheblich zulegen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Barmenia ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über Barmenia geht es hier: asscompact.de/bv/barmenia.

Bild: © adragan – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christopher Hans

Bundeskartellamt stimmt Fusion von Gothaer und Barmenia zu

Die angestrebte Fusion von Gothaer und Barmenia hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für den Zusammenschluss der beiden Versicherer gegeben. Eine bedenkliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs sei laut der Behörde durch die Fusion nicht zu erwarten.

Das Bundeskartellamt hat dem geplanten Zusammenschluss der Gothaer und der Barmenia zugestimmt. Das hat die Behörde diese Woche mitgeteilt. Zwar sei es „eine der größten Fusionen der letzten Jahre auf den deutschen Versicherungsmärkten“, so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. „Eine bedenkliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs ist aber nicht zu erwarten. Auf den verschiedenen Versicherungsmärkten gibt es zahlreiche und zum Teil deutlich größere Wettbewerber in Deutschland“, so Mundt weiter.

Sechstgrößter privater Krankenversicherer

Durch den Zusammenschluss steigen die Barmenia und Gothaer zu den größeren deutschen Versicherungsunternehmen auf. Die Beitragseinnahmen werden sich insgesamt in einer Höhe von etwa 7 Mrd. Euro jährlich bewegen. Doch auch damit bleiben die Marktanteile in den verschiedenen Versicherungsmärkten auf einem „wettbewerblich unbedenklichen Niveau“.

Gemeinsam werden die Versicherer künftig auf Platz 6 der größten Anbieter von privaten Krankenversicherungen in Deutschland liegen.

Zusammenschluss soll noch 2024 abgeschlossen werden

Mit der Freigabe des Bundeskartellamts nimmt die Fusion, die Ende September 2023 angekündigt wurde, eine weitere Hürde. Im März gaben die beiden Versicherer, die künftig unter dem Namen Barmenia.Gothaer Finanzholding AG firmieren werden, bekannt, dass die Due Diligence Prüfung abgeschlossen sei und der Prozess zum Zusammenschluss planmäßig verlaufe. Der Zusammenschluss als Ganzes soll noch in diesem Jahr, voraussichtlich Ende des dritten oder Anfang des vierten Quartals vollzogen werden. (js)

Lesen Sie auch: Barmenia und Gothaer wollen fusionieren

Fusion von Barmenia und Gothaer schreitet voran

Bild: © Barmenia, Gothaer

 

Homöopathie-Sparplan: Profitiert private Krankenzusatzversicherung?

Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers sollen homöopathische Leistungen künftig nicht mehr aus der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Was bedeutet dies für das Neugeschäft mit privaten Krankenzusatzpolicen? AssCompact hat bei Versicherern nachgefragt.

„Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, heißt es in einem Empfehlungspapier des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Aus diesem Grund sollen homöopathische Behandlungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen werden.

Sollte dieser Plan des Gesundheitsministers tatsächlich Realität werden, müssten homöopathische Leistungen künftig entweder aus der eigenen Tasche bezahlt oder anderweitig abgesichert werden – es könnten also neue Absicherungsbedarfe entstehen. Infrage dafür kämen dann vor allem private Krankenzusatzpolicen – eine Sparte, die im Vermittlungsgeschäft von Versicherungsmaklern in den letzten Jahren bereits deutlich an Bedeutung hinzugewonnen hat.

Kann die private Krankenzusatz also von einer möglichen Streichung homöopathischer Leistungen profitieren? Das Fachmagazin AssCompact hat bei ausgewählten, von Maklern favorisierten Krankenzusatzversicherern nachgefragt.

Homöopathie bereits gegenwärtig keine GKV-Vertragsleistung

Grundsätzlich sei Homöopathie bereits gegenwärtig keine Vertragsleistung der GKV. Die Kassen könnten aber auf freiwilliger Grundlage Leistungen für homöopathische Behandlungen und/oder homöopathische Arzneimittel anbieten, stellt Dr. Roland Schäfer, Vorstandssprecher der ARAG Krankenversicherungs-AG (ARAG), klar. Daher spielen bei den befragten Versicherern ARAG, Barmenia und HanseMerkur homöopathische Leistungen eine wichtige Rolle bei der privaten Krankenzusatzversicherung, auch wenn keiner der Produktgeber einen Tarif rein für Homöopathie im Angebot hat. Zudem sei die Homöopathie auch nur eine von vielen Leistungen der Naturheilkunde, die durch eine private Krankenzusatzpolice erstattet werden, merken die Versicherer an.

Die Vorteile einer Absicherung naturheilkundlicher Verfahren durch eine private Krankenzusatzpolice sind offensichtlich: Zum einen trägt sie oft einen größeren Anteil der Kosten für homöopathische Behandlungen als jene wenigen gesetzlichen Krankenkassen, die überhaupt Homöopathie anbieten. Zum anderen übernehmen diese ausgewählten Kassen häufig nur Kosten für niedergelassene Ärzte und nicht für Heilpraktiker, erläutert HanseMerkur. Aber genau Heilpraktiker würden von an Homöopathie interessierten Menschen besonders häufig konsultiert werden.

Wer zählt zur Zielgruppe?

Doch welche Zielgruppen fragen überhaupt nach Naturheilverfahren und homöopathischen Leistungen? Für die befragten Versicherer ist klar: Die Nachfrage geht vor allem von einem Kundenkreis aus, der sich eine Alternative zur klassischen Schulmedizin wünscht. Laut ARAG fallen darunter meist Menschen mit höherer Körpersensibilität und höherem Bildungsgrad. Und etwa bereits die Hälfte der Deutschen nutze aktuell homöopathische Angebote. Konkret greifen darauf insbesondere junge Frauen und Kinder zurück, heißt es von Barmenia. Unisono sehen die befragten Versicherer daher junge Frauen und Familien als Hauptzielgruppe homöopathischer Leistungen.

Leicht zunehmende Nachfrage wird erwartet

Inwiefern könnte nun das Neugeschäft im Bereich Krankenzusatz durch die Ankündigung aus dem Gesundheitsministerium, homöopathische Leistungen aus dem GKV-Katalog zu streichen, stimuliert werden? Unisono gehen die befragten Versicherer davon aus, dass es eine leicht zunehmende Nachfrage nach Zusatztarifen geben könnte. „Einen Boom für Tarife mit Leistungen speziell für Homöopathie sehen wir aber nicht“, ordnet die ARAG ein. Noch sehen die Versicherer daher auch keinen speziellen Anpassungsbedarf bei ihren Ergänzungstarifen bzw. beim Produktportfolio. (as)

Bild: © Sonja Birkelbach – stock.adobe.com

 

Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete

Wenn Beamtinnen oder Beamte erkranken, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Dort, wo die Beihilfe aufhört, bieten private Krankenversicherer eine Basisabsicherung samt passender Ergänzung, und das für ein ganzes Leben.

<h5>Ein Artikel von Michael Albrecht, Hauptabteilungsleiter HA Makler- und Kooperationstarif bei der Barmenia</h5><p>In Deutschland stehen zurzeit mehr als 45 Millionen Menschen im Berufsleben. Davon entfallen über 1,9 Millionen Menschen auf die Berufsgruppe der Beamten (Quelle: Statistisches Bundesamt), darunter rund 300.000 Beamtinnen und Beamte bei der Polizei und beim Zoll. Aufgrund der demografischen Entwicklung, der Krisenresilienz sowie des Aufgabenzuwachses wird sich diese Zahl mittelfristig deutlich erhöhen. In der Zielgruppe der Personen mit Beihilfeanspruch steckt somit ein erhebliches Potenzial, und Beamte zu versichern, ist sehr vielseitig. Darum ist es wichtig, Beamtenanwärter und Beamte individuell zu begleiten. </p><h5>Staat beteiligt sich an Behandlungskosten</h5><p>Wenn Staatsbedienstete erkranken, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Die Beihilfe ist das eigenständige Krankenversicherungssystem der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter. Für Soldatinnen und Soldaten – und teilweise auch Beamtinnen und Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankenversicherung auch in Form einer sogenannten Heilfürsorge oder truppenärztlichen Versorgung ausgestaltet sein. Aber auch wenn Beamtinnen und Beamte in der aktiven Dienstzeit noch Heilfür­sorge erhalten, werden sie spätestens mit Eintritt in die Pension Beihilfe beziehen.</p><p>Wie hoch die Beihilfe ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland die Staatsbediensteten arbeiten. In den meisten Fällen besteht ein Anspruch auf mindestens 50% der Krankheitskosten, im Pensionsalter sind es sogar 70%. Wenn Beamtinnen und Beamte eine Behandlung oder Vorsorgeuntersuchung zum Beispiel beim Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker in Anspruch nehmen, bekommen sie nach der Behandlung eine Rechnung zugesendet. Diese Rechnung reichen sie dann bei ihrer Beihilfestelle ein. Die Beihilfe erstattet dann den versicherten Anteil. Da der Dienstherr von den Kosten aber nur einen prozentualen Anteil übernimmt, können erhebliche Restkosten anfallen. </p><p>Die noch offenen Kosten werden darum in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Auch Ehe- oder Lebenspartner und –partnerinnen sowie eigene oder adoptierte Kinder können Beihilfe erhalten. Meist gilt hier ein Zuschuss von 70 bzw. 80%.</p><p>Einige Bundesländer bieten ihren Beamten auch eine sogenannte pauschale Beihilfe an. Der wichtigste Unterschied zur individuellen Beihilfe: Der Dienstherr beteiligt sich nicht mehr an den Krankheitskosten, sondern zahlt stattdessen einen Zuschuss zum Beitrag in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte mit pauschaler Beihilfe benötigen damit einen Versicherungsschutz, der 100% der Krankheitskosten umfasst. Die Entscheidung für eine Beihilfeart ist endgültig – ein späterer Wechsel von der pauschalen zur individuellen Beihilfe oder umgekehrt ist nicht möglich.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Private Krankenversicherung füllt die Lücke--><h5>Private Krankenversicherung füllt die Lücke</h5><p class="zoombild" > <div class="zoomImage clearfix"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete" height="321" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Das gilt auch für Beamte, die Heilfürsorge beziehen, dann spätestens in der Pension. </p><p>Viele private Krankenversicherer bieten Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten ist. Passend zum Beihilfesatz schließt die PKV dann die Lücke in der Absicherung zu 100%. Dabei ist von einem guten Standard- über einen Komfort- bis zum Top-Schutz alles möglich. Schon ein „schlanker“ PKV-Schutz bietet laut dem Verband der Privaten Krankenkassenversicherung e. V. (PKV) in der Regel mehr Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte.</p><h5>Individuelle und flexible Lösungen sind wichtig </h5><p>Für Beamtinnen und Beamte ist die Absicherung in der PKV flexibel: Da sich die Höhe der Beihilfe im Laufe des Lebens ändern kann, lässt sich der Versicherungsschutz jederzeit an die neue Situation anpassen. Mit der Pensionierung erhöht sich zum Beispiel der Beihilfesatz für Beamtinnen und Beamte. Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung kann dann entsprechend angepasst und damit der Beitrag gesenkt werden. Im Alter reduzieren sich somit ihre Kosten für die Krankenversicherung. Auch der Wechsel in ein anderes Bundesland ist kein Problem, wenn die Versicherung mit ihren Produkten die verschiedenen Beihilfeverordnungen der Länder sowie des Bundes berücksichtigt. Zudem lassen sich auch sämtliche Familienmitglieder umfänglich absichern. Kinder von Beamtinnen und Beamten können je nach Versicherung ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, und das bei niedrigeren Beiträgen. </p><p>Über die Grundleistung hinaus können Beamtenanwärter und Beamte zusätzlich optionale Leistungen wie eine ergänze Absicherung im Krankenhaus oder Ergänzungstarife zu verbleibenden Kosten bei der zahnärztlichen Behandlung hinzufügen. Falls keine Leistungen in Anspruch genommen werden, ist eine Beitragsrückerstattung möglich. So können Beamtenanwärterinnen und -anwärter schon im ersten leistungsfreien Jahr sechs Monatsbeiträge zurückerhalten. Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen gefährden die Beitragsrückerstattung nicht. So lässt sich der Versicherungsschutz einfach über die gesamte Laufbahn an die eigenen Bedürfnisse anpassen.</p><p>Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2023 und in unserem <a target="_blank" href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Robert Kneschke– stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/540E06EA-65CC-4850-A3C5-6291373597FF"></div>

 
Ein Artikel von
Michael Albrecht