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25. Februar 2016
Erste richterliche Einschätzung zur BVK-Klage gegen Vergleichsportal

Erste richterliche Einschätzung zur BVK-Klage gegen Vergleichsportal

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Kritik an dem Vergleichsportal Check24 bestätigt und begrüßt die am Mittwoch getroffenen ersten Einschätzungen des Landgerichts München I zur BVK-Klage. Eine Entscheidung gab es allerdings nicht.

Das Landgericht München I hatte sich am Mittwoch damit zu beschäftigen, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Hintergrund ist eine Klage des BVK, mit der der Vermittlerverband eine Gleichbehandlung auch der digitalen Vertriebswege fordert. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. All das geschehe, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten.

BVK sieht positive Signale

Erste Einschätzungen der vorsitzenden Richterin deutet der BVK nun als Bestätigung. Sie habe deutlich zu erkennen gegeben, dass zum Wohl des Verbrauchers grundsätzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten. Auch habe das Gericht signalisiert, dass sich Check24 gegenüber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss.

Prozess am 11.05.2016

„Als BVK begrüßen wir diese vorläufigen Einschätzungen des Gerichts und sehen darin eine Stärkung des Verbraucherschutzes“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der Verhandlung vor dem Landgericht München I. Ein Urteil gab es nicht. Der Prozess wurde auf den 11.05.2016 vertagt. Der BVK hatte im vergangenen September eine Klage gegen Check24 eingereicht.

Lesen Sie auch: Landgericht München I beschäftigt sich mit Check24

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 25. Februar 2016 - 09:13

Die Fachanwälte haben stundenlang doziert, was man alles mit dem Kunden im Beratungsprotokoll
klären m u ß.
Oft am Ende, kam der Satz: sie müssen auch erklären was alles nicht,versichert ist.....
Dieses würde ich gerne mal bei den Fintechs erleben, wo der einzige Sachkundige vielleicht auf
Bali weilt. Abgesehen davon,solches ausschliesslich Digital zu erledigen, ist fast unmöglich.