An den Gerichten herrscht teilweise noch Sommerpause. Im September wird es aber wieder Verfahren zum Leistungsstreit in der Betriebsschließungsversicherung geben. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Bedingungen wird es aufwendig werden. Zudem geben widersprüchliche Vertriebsinformationen Anlass zu Prüfungen, anderenorts wird ein Beratungsverschulden vermutet. In den Fokus könnte insbesondere auch die (In-)Transparenz der Verträge rücken.
Schon jetzt leidet das Image der Versicherer. Außerordentliche Vertragskündigungen vonseiten der Versicherer haben das Potenzial zu weiterem Ansehensverlust, insbesondere wenn diese nach einer Vergleichsannahme passieren. Vermutlich wird sich daran auch nichts ändern, sollten die Versicherer vor Gericht des Öfteren Recht bekommen.
Beteiligung des Staates
So oder so – die Betriebsschließungsversicherung belastet die Versicherer. Dass es auch in Zukunft zu Schließungen aus Pandemien-Gründen kommen wird, ist wahrscheinlich. Das Risiko wird zu groß, um allein durch die Versicherer getragen zu werden. Deshalb hat die deutsche Versicherungswirtschaft schon im Mai zur Absicherung künftiger Pandemie-Schäden ein privat-staatliches Absicherungsmodell vorgeschlagen. Kern des GDV-Vorschlags ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung mit einem Kapitalstock in Milliardenhöhe. Die Beiträge werden durch Leistungen von Erst- und Rückversicherern sowie Kapitalmarktinstrumente wie beispielsweise Katastrophenanleihen ergänzt, die im Pandemiefall abrufbar wären. Sollte der Kapitalstock aufgebraucht sein, würden zusätzliche staatliche Mittel abgerufen.
Pandemie-Absicherung für Groß und Klein
Für eine Lösung unter Beteiligung der Versicherungswirtschaft und des Staates haben sich nun vor kurzem der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) ausgesprochen. In einer Öffentlich-privaten Partnerschaft soll eine Pandemie-Absicherung geschaffen werden. Die Pandemie-Absicherung hat wenig mit der Betriebsschließungsversicherung gemein, die nach Ansicht der beiden Verbände hierfür nicht geeignet sei.
Die angedachte Lösung soll allen Arten und Größen von Unternehmen sowie Selbstständigen zur Verfügung stehen. Hierzu kann und sollte sie gestaffelt sein, weil kleine Unternehmen und Selbständige einen anderen Bedarf haben als große Industrieunternehmen, heißt es in dem Vorschlag. Eine Pflicht für Unternehmen soll es nicht geben, dem Unternehmer müsse aber bewusst sein, dass er sich in einem Pandemie-Fall nicht auf eine uneingeschränkte Hilfe des Staats stützen könne.
Da der Staat durch im Vorhinein finanzierte Pandemie-Absicherung im Pandemiefalle entlastet werde, sollte sich im Rahmen einer so genannten „Public-Private Partnership“ der Staat auch bei der Finanzierung einer solchen Pandemie-Abdeckung angemessen beteiligen. Hierdurch könnten die Risikoprämien auch in einem für die Betroffenen vertretbaren finanziellen Rahmen gehalten werden.
Orientierung an EXTREMUS
Die EXTREMUS-Versicherung zur Absicherung von Terrorangriffen könnte hier als ein Beispiel dienen und es sollte überlegt werden, EXTREMUS entsprechend auf die Pandemie-Absicherung zu erweitern, erklären BDVM und GVNW gemeinsam. EXREMUS wurde nach den Terroranschlägen in New York auf Initiative der Versicherer gegründet und stellt für Schäden durch Terrorismus bei Großrisiken eine Jahreskapazität von 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit Unterstützung der Bundesregierung konnte diese Summe auf 10 Mrd. Euro aufgestockt werden.
Dürre, Fluten, Cyber
An breit angelegten Gesprächen zu einer gemeinsamen Lösung in Sachen Pandemie führt wohl kein Weg vorbei. In Zukunft könnten Lösungen unter Beteiligung des Staates auch noch öfter benötigt werden. Auch Elementarereignisse stellen Kumulrisiken dar und groß angelegte Cyberattacken könnten die Leistungsfähigkeit von Versicherern überfordern. Eine gemeinschaftliche Pandemie-Absicherung, auch wenn der Weg dorthin noch weit ist, könnte von daher vermutlich noch nicht das Ende sein. (bh)
Bild: © Feodora – stock.adobe.com
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