Die degenia Versicherungsdienst AG und die Itzehoer Versicherungen haben ihr Konzept zur Kfz-Sondereinstufung „fair mobil“ überarbeitet. Bei dem Relaunch war es das wichtigste Ziel, fair mobil 2.0 im TAA-Prozess vertriebsfreundlicher zu gestalten. Somit können Vermittler den fair mobil-Antrag nun elektronisch über NaFi an den Risikoträger schicken. Wie beide Unternehmen mitteilen, laufen derzeit Gespräche mit anderen Kfz-Vergleichern, um weiteren Maklern den fair mobil-Abschluss zu ermöglichen.
Von „lady mobil“ zu „fair mobil 2.0“
Die Sondereinstufung für geschiedene und getrennt lebende Personen wurde im Jahr 1999 eingeführt – damals noch unter dem Namen „lady mobil“ und zunächst noch ausschließlich für Frauen. Seit der unisex-Anforderung heißt das Produkt „fair mobil“. Nach wie vor bestehen strenge Eingangs-Voraussetzungen für Frauen und Männer: So beträgt das Mindestalter 23 Jahre, der Versicherungsnehmer muss mindestens drei Jahre im Besitz des Führerscheins sein und zwei Jahre unfallfrei gefahren sein. Der Versicherungsnehmer ist berechtigter Fahrer, die SF-Einstufung erfolgt nach der Dauer des Führerscheins.
„Wir sind stolz, als Spezialist für Kfz-Versicherungen, von Beginn an die Chancen der Itzehoer für diese Sondereinstufung richtig eingeschätzt zu haben und freuen uns, dass fair mobil nun schon seit über zwei Jahrzehnten erfolgreich läuft“, erklärt Frank Thomsen, Vorstand der Itzehoer Versicherungen. Dass „fair mobil“ die am längsten im deutschen Versicherungsmarkt laufende Kfz-Sondereinstufung ist, sieht Halime Koppius, Vorstand degenia AG, als „Beweis dafür [...], dass degenia-Konzepte langfristig konzipiert werden und dauerhaft erfolgreich – für Makler, Versicherungsnehmer und die Itzehoer Versicherungen – im Vertrieb funktionieren“. (tk)
Bild: © New Africa – stock.adobe.com
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