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26. Juli 2018
Pensionsrückstellungen: HEUBECK erwartet moderaten Anstieg
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Pensionsrückstellungen: HEUBECK erwartet moderaten Anstieg

Die HEUBECK AG hat neue Richttafeln vorgelegt und damit die Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen aktualisiert. Da die Lebenserwartung zuletzt langsamer gestiegen ist, dürfte der Rückstellungsbedarf nicht so gravierend ausfallen wie bei der Aktualisierung 2005.

Die HEUBECK AG hat neue Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht und damit die biometrischen Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen für Unternehmen auf den neuesten Stand gebracht. Erstmals sind in den Richttafeln auch sozioökonomische Auswirkungen auf die Lebenserwartung berücksichtigt. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland steigt zwar weiterhin, aber in den vergangenen Jahr nicht mehr so schnell. Während die Lebenserwartung zwischen den Volkszählungen 1987 und 2011 für Männer im Schnitt jährlich um knapp zwei Monate und für Frauen um gut zweieinhalb Monate zugenommen hat, hat sich der Anstieg in den vergangenen vier Jahren für beide Geschlechter auf durchschnittlich weniger als einen Monat pro Jahr verringert. Wie Dr. Richard Herrmann, Vorstand der HEUBECK AG, betont, sei es aber noch zu früh, hieraus eine dauerhafte Abschwächung des Trends abzuleiten. Daher habe man sich entschieden, den Trend nur vorübergehend abzusenken. Zudem nähert sich die Lebenserwartung von Ostdeutschen und Westdeutschen immer mehr an.

Kein gravierender Rückstellungsbedarf erwartet

Das Beratungsunternehmen rechnet nur mit einem moderaten Anstieg der Pensionsrückstellungen. „Der Effekt auf die Bewertung der Pensionsverpflichtungen hängt grundsätzlich von den spezifischen Mitarbeiterbeständen und -strukturen, sowie den jeweiligen Versorgungsregelungen der Unternehmen ab“, erklärt Herrmann. „Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass der Rückstellungsbedarf nicht so gravierend ausfallen wird wie bei der vorangegangenen Umstellung auf die Richttafeln RT 2005 G,“ so Herrmann weiter.

Die Richttafeln RT 2018 G eignen sich grundsätzlich für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach steuerlichen, handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen. Grundlage der neuesten Ausgabe sind aktuelle Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes. Die Richtlinien spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider. HEUBECK geht davon aus, dass das Bundesfinanzministerium die neuen biometrischen Rechengrundlagen für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen anerkennen und hierzu noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlichen wird. (tk)