Für die „Lizenz zum Gassi gehen“ greifen innerhalb Deutschlands die strengsten Regeln in Niedersachsen. Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden verlangt u. a. das Ablegen einer praktischen und theoretischen Sachkundeprüfung, in deren Mittelpunkt der verantwortungsvolle Umgang mit den Vierbeinern und deren Ausbildung stehen. Im praktischen Teil beobachtet der Prüfer Halter und Hund in einer Alltagssituation. Viele Hundetrainer bieten eigene Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Auch AGILA unterstützt Hundebesitzer mit einer eigenen Beratungssprechstunde. Auf der Website können Hundebesitzer ihre Fragen zum Verhalten ihrer Vierbeiner stellen und erhalten Antworten von Hundetrainern mit langjähriger Erfahrung. Auch zur theoretischen Prüfung hat Sven Poplawski, Leiter des Kundenservice der AGILA Haustierversicherung, einen Tipp: „Häufig wird nach der rechtlichen Absicherung im Schadensfall gefragt. Die richtige Erziehung oder ein guter Rechtsanwalt reichen dabei nicht aus. Abgesichert ist nur, wer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.“ Die Versicherung ist laut niedersächsischem Hundegesetz Pflicht. „Bei der Wahl des Anbieters lohnt ein Blick auf das Kleingedruckte. Der Gesetzgeber verlangt eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden“, erklärt Poplawski.
Die Führerscheinpflicht in Niedersachsen gilt für alle Hundebesitzer, die sich einen neuen Hund zulegen und innerhalb der letzten zehn Jahre nicht mindestens zwei Jahre Erfahrung nachweisen können. Ein Führerschein pro Familie reicht. Der eingetragene Halter muss die Prüfung ablegen und entscheidet danach, wer auf seinen Vierbeiner aufpassen darf, und trägt für diese Entscheidung die Verantwortung. Größe und Rasse des Hundes spielen dabei keine Rolle. (sg)
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