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4. Juni 2018
BaFin warnt vor zwei Finanzdienstleistern

BaFin warnt vor zwei Finanzdienstleistern

Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Finanzdienstleistungsgesellschaften dazu aufgefordert, ihr Einlagengeschäft aufzugeben. Beide haben der Behörde zufolge keine Erlaubnis für den Betrieb solcher Finanzgeschäfte.

Die Finanzaufsicht Bafin hat die Tix Automobil eG aufgefordert ihr Einlagengeschäft aufzugeben, da die Gesellschaft keine Erlaubnis der Behörde hat. Das Unternehmen aus Irrel in der Eifel nimmt auf der Basis von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder an. Das stellt laut BaFin ein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft dar.

„Ich bin Bank“ ohne BaFin-Erlaubnis

Darüber hinaus warnt die BaFin vor einem tschechischen Bürger, der online für seine in Ostrava ansässige „Ich bin Bank“ wirbt. Mit dieser nimmt er in Form sogenannter Anleihe-Zertifikate unbedingt rückzahlbare Anlegergelder für Finanzierungen an. Allerdings fehle ihm die hierfür notwendige Erlaubnis – und zwar sowohl für Einlagen- wie auch für das Kreditgeschäft. Die BaFin fordert ihn daher auf, sämtliche Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. (mh)