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13. September 2017
Günstiger zum iPhone 8 auf Kosten der Haftpflicht?

Günstiger zum iPhone 8 auf Kosten der Haftpflicht?

Sobald Hersteller neue Smartphone-Modelle ankündigen, wie jetzt Apple das iPhone 8, mehren sich oft bei Versicherern die Schadenmeldungen an Altgeräten. Mancher Versicherte lässt sich zum Versicherungsbetrug hinreißen. Doch auch die Versicherer schauen dann sehr genau hin, wie das Vergleichsportal TopTarif.de unterstreicht.

Kaum hat Apple das neue iPhone 8 vorgestellt, ist das Handy eines Bekannten heruntergefallen: Ein vorgetäuschter Schaden wird bei der Privathaftpflichtversicherung eingereicht. Mit der Ankündigung neuer Smartphone-Modelle häufen sich bei Versicherern oft auch die Schadenmeldungen an älteren Geräten, wie das Vergleichsportal TopTarif.de weiß. Um sich das neueste Modell leisten zu können, lassen sich manche Versicherte auf einen Betrugsversuch ein. Laut Branche sei durchschnittlich jeder zehnte Schadenfall davon betroffen, so TopTarif.de. „Doch Versicherungsbetrug ist keine Bagatelle, sondern strafbar. Das gilt auch schon für den Versuch“, warnt TopTarif-Geschäftsführer Dr. Arnd Schröder. Es warten Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, außerdem kündigt der Versicherer den Vertrag mit dem Kunden und fordert bereits geleistete Zahlungen sowie Gutachterkosten zurück. Und laut TopTarif.de prüfen Versicherer Schadenfälle ganz genau, wenn neue Modelle auf den Markt kommen.

Defekte Geräte müssen immer häufiger vorlegt werden

„Mittlerweile wird fast jeder eingereichte Schaden intensiv geprüft und rekonstruiert – oft auch von Sachverständigen. Zudem müssen defekte Geräte immer häufiger zur Prüfung vorgelegt werden. So werden vor allem vorsätzlich herbeigeführte Schäden schneller entlarvt“, erläutert Schröder. So habe eine Analyse deutscher Versicherungen ergeben, dass von 2.000 geprüften Fällen mehr als die Hälfte nicht plausibel seien. Inzwischen schicken Versicherer defekte Geräte häufig auch zur Reparatur, statt den Schaden direkt zu erstatten oder ein Ersatzgerät bereitzustellen. Überdies würden Versicherer die Kosten des Versicherungsbetrugs in ihre Prämien mit einkalkulieren, und diese höheren Beiträge würden für alle Versicherten gelten.

Von der Haftpflicht wird nur der Zeitwert erstattet

Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind nicht über die Versicherung abgedeckt. Viele Versicherte sind sich auch nicht darüber im Klaren, dass die Haftpflicht in der Regel nur den Zeitwert eines Geräts zahlt, so TopTarif.de. (tk)