Urlaub mit dem Fahrrad wird immer beliebter. Wie die Radreiseanalyse des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC zeigt, haben 5,2 Millionen Deutsche im vergangenen Jahr einen Radurlaub gemacht, das waren 16% mehr als im Vorjahr. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät Fahrradfahrern, vor dem Start in den Urlaub den Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn nicht in jeder Hausratversicherung ist auch der einfache Fahrraddiebstahl außerhalb der versicherten Wohnung eingeschlossen, wie BdV-Expertin Bianca Boss erklärt.
Eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar
Um unterwegs entsprechend abgesichert zu ein, sollten Radurlauber auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese kommt unter anderem für Schäden auf, wenn man mit dem Fahrrad an einem parkenden Auto entlang schrammt.
Absicherung gegen einfachen Diebstahl in der Hausrat
Dringend zu empfehlen ist zudem eine Hausratpolice, die auch auf Reisen das Fahrrad und Fahrradgepäck gegen Einbruchdiebstahl versichert. Hierfür müssen Rad und Gepäck im Hotel oder dem Ferienhaus in einem abgeschlossenen Keller oder Raum aufbewahrt werden. Beim Zelten ist dies oft nicht möglich. In der Hausratversicherung lässt sich das Rad auch gegen einfachen Diebstahl zusätzlich absichern. Viele Versicherer haben inzwischen einen 24-Stunden-Schutz im Angebot.
Mitunter fordern Anbieter auch die Verwendung eines hochwertigen Fahrradschlosses. In diesem Fall ist zu beachten, das Fahrrad an einem fest verankerten Gegenstand wie einem Laternenpfahl anzuschließen. Bei einem Radurlaub außerhalb von Europa sollten Verbraucher beim Versicherer nachfragen, ob der Schutz auch für das Reiseland gilt. (tk)
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