Der Vorwurf wiegt schwer: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) wirft dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vor. Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge abzuschließen. „All das geschieht, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat der Vermittlerverband daher Klage gegen das Portal eingereicht.
Nachbesserungsbedarf bei Check24
Nach Informationen des BVK (siehe auch Erste richterliche Einschätzung zur BVK-Klage gegen Vergleichsportal) habe die vorsitzende Richterin in einer ersten Verhandlungsrunde signalisiert, dass sich Check24 gegenüber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss. Diese Ansicht hat die Richterin nun in einer zweiten Verhandlungsrunde am 11.05.2016 bestätigt. Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele stellt sich der Kritik: „Es zeichnet sich ab, dass gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf von unserer Seite besteht. Dazu sind wir bereit. Das betrifft nur kleine einzelne Punkte. Zum Beispiel den Maklerstatus deutlicher kommunizieren oder bei der Hausratversicherung die Fahrradversicherung gleich abfragen.“ Röttele stellt aber auch klar, dass das Gericht das Geschäftsmodell von Check24 im Kern bestätigt hat. Damit wird sich der BVK in den weiteren strittigen Punkten – Verletzung der Beratungspflicht und fehlende objektive Marktbetrachtung – wohl nicht durchsetzen können. (kb)
Lesen Sie auch
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können