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3. April 2025
Grundsicherung: Deutliche Zunahme bei älteren Empfängern
Grundsicherung: Deutliche Zunahme bei den älteren Empfänger

Grundsicherung: Deutliche Zunahme bei älteren Empfängern

Im Dezember 2024 bezogen rund 1,26 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 4,1% mehr als ein Jahr zuvor. Während die Zahl der Erwerbsgeminderten konstant blieb, stieg die Zahl älterer Empfänger deutlich.

Rund 1,26 Millionen Personen haben im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 49.000 Personen oder 4,1% mehr als im Dezember 2023. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Grundsicherung nach Personengruppen

Von Ende 2023 bis Ende 2024 stieg nur die Empfängerzahl bei der Grundsicherung im Alter, während die Zahl der Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung konstant blieb. Insgesamt erhielten rund 739.000 beziehungsweise 58,6% der Empfänger von Grundsicherung im Dezember 2024 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Dies entspricht einem Anstieg von 7,1% gegenüber dem Vorjahresmonat.

Rund 522.000 beziehungsweise 41,4% der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Ihre Zahl blieb gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert.

Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg von rund 87.000 im Dezember 2023 auf insgesamt rund 99.000 im Dezember 2024 und damit um 14,6%. Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung, wenn auch etwas weniger stark als im Vorjahr.

Anhebung der Regelsätze

Der aktuelle Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten bei der Grundsicherung geht auch auf eine im Vergleich zu den Vorjahren überdurchschnittliche Anhebung der Regelsätze zum 01.01.2024 zurück und führte somit zu einem größeren Kreis von Leistungsberechtigten. So gilt beispielsweise für Alleinstehende seitdem ein um 61 Euro erhöhter Regelsatz von monatlich 563 Euro (+12,2%). (bh)