Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat ein überarbeitetes Gesamtkonzept in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) bekannt gegeben. Die neuen bKV-Tarife „MeineGesundheit“ lösen ab April das bisherige Budgetangebot ab. Zudem ersetzten neue Zahnbausteine namens „RundumZahn“ die bisherigen Angebote. Weitere Bausteintarife, etwa für die Absicherung im Krankenhaus, bleiben weiterhin erhalten, heißt es von der APKV.
Laut eigenen Aussagen des Unternehmens sind die Tarife derzeit einzigartig auf dem Markt, da Arbeitgeber mithilfe der neuen Tarife erstmals unterschiedliche Leistungspakete bei der Absicherung von Sehhilfen wählen können. Gleichzeitig ermöglicht „RundumZahn“ als erster bKV-Baustein eine 100%-ige Erstattung bei Zahnersatz außerhalb der Budgettarife.
Arbeitgeber können Extrabudget für Sehhilfen wählen
Arbeitgeber entscheiden sich zunächst für eine Budgetstufe, die jedem Mitarbeitenden jährlich zur Verfügung steht. Es gibt fünf Budgetstufen zwischen 300 Euro und 1.500 Euro. Danach kann eine von drei möglichen Absicherungen bei Sehhilfen gewählt werden. Innerhalb des Budgets ist eine Erstattung von 75% oder 100% möglich, Sub-Limits gibt es nicht. Alternativ können Arbeitgeber die Variante „Sehhilfe Plus“ wählen, bei der Versicherte ein Extrabudget für Sehhilfen erhalten. Erstattet werden in dieser Variante bis zu 75% der Leistungen für Sehhilfen.
Bis zu 100% Erstattung für Zahnleistungen
Im Bereich Zahn ist es ähnlich, schreibt der Versicherer. Zahnleistungen werden entweder zu 100% (inklusive GKV-Leistungen) innerhalb des Budgets erstattet oder können über einen ergänzenden Bausteintarif abgesichert werden. Dieser ist in den drei Varianten „RundumZahn 70“, „RundumZahn 90“ und „RundumZahn 100“ erhältlich. Während alle drei Tarifvarianten zu 100% (inklusive GKV-Leistungen) der Kosten für Zahnbehandlung- und vorsorge aufkommen, ebenso wie für die Kosten einer professionellen Zahnreinigung, gibt es Unterschiede bei der Erstattung von Zahnersatz. Je nach gewähltem Baustein werden 70%, 90% oder 100% der Kosten übernommen. So können oftmals teure Zahnarztbesuche separat abgesichert werden und Mitarbeitern steht ihr Budget für andere Gesundheitsleistungen zur Verfügung, so die Allianz.
Verdoppelung des Budgets im Folgejahr nach leistungsfreiem Jahr
Neben den Änderungen im Sehhilfen- und Zahnbereich hat die APKV auch den Umfang der Budgettarife und Gesundheitsservices erweitert, heißt es in der Pressemitteilung.
Versicherte Mitarbeiter werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Wartezeiten gibt es keine. Zudem sind auch bereits laufende und angeratene Behandlungen versichert.
Reicht ein versicherter Mitarbeiter in einem ganzen Kalenderjahr keine Leistungen ein, verdoppelt sich im Folgejahr das Budget.
Abschluss ab fünf versicherten Personen möglich
Assistance-Services können auch bei den neuen bKV-Tarifen wie gewohnt in Anspruch genommen werden, so der Versicherer. Neu dazugekommen ist ein telefonisches Coaching bei psychischen Belastungen, beispielsweise bei beruflichem Stress oder privaten Problemen. Neben dem versicherten Mitarbeiter stehen alle Gesundheitsservices auch engen Familienangehörigen kostenfrei zur Verfügung.
Die neuen Tarife können ab dem 01.04.2025 ab fünf versicherten Personen abgeschlossen werden. Gehen Mitarbeiter in den Ruhestand, gibt es die Möglichkeit, die bKV auf eigene Kosten weiterzuführen oder ihre Familie über bKV-Familientarife abzusichern. (js)
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