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10. Februar 2025
ELEMENT-Pleite: BaFin äußert sich zu Vertragskündigung
ELEMENT-Pleite: BaFin äußert sich zu Vertragskündigung

ELEMENT-Pleite: BaFin äußert sich zu Vertragskündigung

Die BaFin rät abermals, genau zu prüfen, ob Kunden bei der ELEMENT Insurance AG versichert sind – direkt oder indirekt – und alternativen Versicherungsschutz benötigen. ELEMENT werde es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherte ihre Verträge außerordentlich kündigen, heißt es von der Finanzaufsicht.

Die ELEMENT Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Nach ersten Meldungen Anfang des Jahres, dass der Versicherer in Schieflage geraten ist, hatten sowohl der Bund der Versicherten (BdV) wie auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verbrauchern geraten, ihre Versicherungsverträge zu prüfen. Nun hat die Finanzaufsicht noch einmal betont, dass Kunden anhand ihrer Unterlagen dahingehend einsehen sollten, ob sie bei der ELEMENT Insurance AG versichert sind – entweder direkt oder indirekt über einen Kooperationspartner von ELEMENT, da ELEMENT auch als White-Label-Anbieter auftritt.

Anbieterwechsel und außerordentliche Kündigung

Weiter rät die Finanzaufsicht, Betroffene sollten unbedingt prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. „Da ELEMENT infolge des vorläufigen Insolvenzverfahrens aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, wird das Unternehmen es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außerordentlich kündigen“, heißt es in der Mitteilung der BaFin wörtlich.

Kunden sollten jedoch erst einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließen, bevor sie das Vertragsverhältnis mit ELEMENT beenden, um einen zeitlich lückenlosen Deckungsschutz zu haben. (tik)

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