Menschen mit psychischen Vorerkrankungen haben es oftmals schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat nun Anfang September eine Änderung eingeführt, die es bei bestimmten psychischen Vorerkrankungen ermöglicht, eine BU abzuschließen, ohne dass der Vertragsabschluss wie bisher zeitlich zurückgestellt werden muss. Möglich macht dies eine Ausschlussklausel für psychische Vorerkrankungen. Alle anderen Leistungsauslöser, wie etwa Krebs oder Gelenkerkrankungen bleiben von der Ausschlussklausel unberührt.
Die Ausschlussklausel kann in mehreren Fällen vereinbart werden. Als Beispiele nennt die Alte Leipziger erste Sitzungen bei einem Psychotherapeuten, ohne dass eine Therapie angeordnet wird, eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Therapie als Reaktion auf einen Trauerfall, oder eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Prüfungsstress, Prüfungsangst, Arbeitsplatzkonflikt bzw. -wechsel oder Mobbing.
Nach zwölf bis 36 Monaten nach Abschluss ist eine Prüfung möglich, um zu entscheiden, ob die Ausschlussklausel wieder entfallen kann. Die Neuerung soll es mehr Menschen ermöglichen, ihre Arbeitskraft abzusichern, so die Alte Leipziger. (js)
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