Eine Aussage Karl Lauterbachs ruft erneut die Krankenkassen auf den Plan. Bei einem Krankenhausbesuch in Eberswalde sagte der Bundesgesundheitsminister vor wenigen Tagen, dass Krankenhäusern zum Ausgleich von Defiziten bis zum Greifen der Krankenhausreform finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollen. In verschiedenen Medien wird er weiter mit dem Satz zitiert: „Dafür wird möglicherweise sogar der Beitragssatz der Krankenkassen noch einmal steigen müssen.
Die Reaktion des BKK Dachverbands ist deutlich: „Die geplante Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge zur Finanzierung der Krankenhausreform bzw. zum Ausgleich von Defiziten bei gleichzeitig unzureichender Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer ist inakzeptabel. Die Beitragsspirale dreht sich immer weiter – zum Nachteil der gesetzlich Krankenversicherten und der Arbeitgeber“, erklärt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands.
Es sei erschreckend, mit welchem Brustton der Überzeugung Karl Lauterbach die Beitragszahler für seine Krankenhausreform und andere Gesetzesvorhaben in die Pflicht nehmen wolle. „Die Krankenversicherungsbeiträge sind das Geld der Versicherten, das zur Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung genutzt werden soll – und nicht zur Finanzierung von notwendigen Strukturprojekten des Bundes. Die Krankenkassenbeiträge dürfen nicht als Finanzierungsinstrument für Reformen des Bundesgesundheitsministers und zum Stopfen von Finanzlöchern anderer genutzt werden. Anstatt eine nachhaltige und gerechte Finanzierungslösung zu finden, soll die Last mal wieder einseitig auf die Schultern der Versicherten abgewälzt werden. Das lehnen wir entschieden ab“, so Knieps weiter.
Vor einer Beitragsspirale warnt auch der GKV-Spitzenverband. Von dort heißt es, dass man aus dem Bundesgesundheitsministerium einen Plan brauche, wie die Beitragsspirale beendet werden könne und keine nonchalanten Ankündigungen, dass es einfach so weitergehe.
Die Krankenhausreform enthält unter anderem, dass, statt wie bisher jede einzelne Krankenhausbehandlung über Fallpauschalen abgerechnet wird, nun ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung, also schon aufgrund der Vorhaltung der Leistungen, vergütet wird. Hierzu sollen die zuständigen Landesbehörden den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen, für die bundesweit gültige Qualitätsanforderungen gelten. (bh)
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