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31. Mai 2024
Ab Juli 2024 Zuschlag zu Erwerbsminderungsrenten

Ab Juli 2024 Zuschlag zu Erwerbsminderungsrenten

Ab dem 01.07.2024 werden rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente erhalten. Davon profitieren Bezieher, die zwischen 2001 und 2019 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben und von kürzlichen Verbesserungen nicht erfasst wurden.

Die Rentenversicherung zahlt ab dem 01.07.2024 einen Zuschlag für Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch Nachfolgerenten, also Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, erhalten einen Zuschlag. Das sieht das im Juni 2022 verkündete Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz vor. Nach der Zustimmung des Bundestages hat der Bundesrat am 17.05.2024 den von den Ampelfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf gebilligt,

Der Zuschlag beträgt bei einem Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 7,5%, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 4,5%.

Wie die Deutsche Rentenversicherung aktuell informiert, erfolgt die Auszahlung in zwei Stufen. Ab Juli 2024 wird der Zuschlag auf der Grundlage des Rentenzahlbetrages errechnet. Er wird unabhängig von der Rente jeweils zwischen dem 10. und 20. eines Monats ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Er wird dann zusammen mit der Rente ausgezahlt.

Hintergrund für die Zahlung des Zuschlags ist, dass die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente in der Vergangenheit wiederholt angepasst wurden. Diese Regelungen gelten allerdings nur für Rentenneuzugänge. Diejenigen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht erreicht. (bh)

Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com