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13. Mai 2024
Das Gender-Pension-Gap und die Bedeutung der bAV

Das Gender-Pension-Gap und die Bedeutung der bAV

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer – daraus entsteht eine Rentenlücke. Eine bAV kann dabei unterstützen, diese zu schließen. Durch den §100 EStG können Unternehmen Geringverdienern eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, was sich für beide Parteien vorteilhaft auswirkt.

Ein Artikel von Ute Thoma, Leiterin Unternehmensvorsorgewelt, die Bayerische

Die Durchschnittsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) liegt für Männer bei 1.637 Euro – für Frauen bei 1.323 Euro. Das Altersversorgungsniveau von Männern und Frauen ist auch 2024 weiterhin unterschiedlich. Die Differenz beträgt hier zwischen 27,1% (mit Hinterbliebenenrenten der Partner) und 39,4% (ohne deren Anrechnung). Und dieses Gefälle zieht sich durch alle Schichten der Altersversorgung. Auch in der privaten Altersversorgung und der betrieblichen Altersversorgung sind Frauen unterversorgt. Wenn wir hier nicht umdenken – auch in der Beratung von Frauen – wird uns dieses Thema als Gesellschaft insgesamt auf die Füße fallen.

Was sind die Gründe für diesen Unterschied?

Bis zum 35. Lebensjahr sind die Rentenansprüche, die Frauen und Männer erwirtschaftet haben, fast identisch. Ab da ergibt sich dann aber eine Lücke, die sich bis zum Renteneintritt weiter ausbaut.

Inzwischen ist die Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland auf über 70% angestiegen. In den 90er-Jahren lag dieser nur bei rund 55%. Der große Einschnitt kommt für Frauen mit der Geburt von Kindern. Frauen bleiben aber auch noch in Teilzeit, wenn die Kinder schon fast erwachsen sind (51% der Mütter von Kindern zwischen 15–17 Jahren). Väter sind in diesem Alter der Kinder nur zu 5% in Teilzeitbeschäftigungen.

Auch die im Anschluss anstehende Pflege von Eltern- und Schwiegereltern obliegt zu fast 87% den Frauen. Frauen arbeiten also nicht real in Teilzeit, sie werden nur für einen Teil ihrer Arbeit bezahlt. Die Rentenhöhe in Deutschland orientiert sich aber ausschließlich am Bruttoeinkommen. Aus der geleisteten Care-Arbeit entstehen also keine Rentenansprüche.

Arbeitskräftemangel – die stille Reserve der in Teilzeit Arbeitenden

Gleichzeitig sind der Arbeitskräftemangel und die demografische Entwicklung für Firmen heute die größte Herausforderung. Bis 2023 geht ein Drittel aller heutigen Erwerbstätigen in Rente. Die nächsten zwölf Jahre wird der Kampf der Unternehmer um Arbeitskräfte noch größer werden. Hier gilt es, sich zu positionieren. Die stille Reserve der in Teilzeit Arbeitenden wird entdeckt werden. Schon heute gibt es Firmen, die diese Reserve für sich entdeckt haben und versuchen, besser an sich zu binden.

§100 EStG – ist genau hierauf ausgerichtet

Mit dem §100 des Einkommensteuergesetzes (EstG) bietet der Gesetzgeber Unternehmen die Möglichkeit, seinen Geringverdienern (bis 2.575 Euro Monatsbrutto) eine arbeitgeberfinanzierte bAV bis zu 80 Euro monatlich anzubieten. Der Staat bezuschusst das mit einem sofortigen Lohnsteuerabzug bei AG mit 30% des Betrages.

Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Eine Teilzeitkraft, oft in Steuerklasse V, hat so die Möglichkeit, mit 60 Euro Nettoaufwand 200 Euro Bruttobeitrag für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu erzielen. Ein toller Vorteil!

Der Arbeitgeber hat bei dem Modell mit Nutzung des §100 rund 30% weniger Aufwand gegenüber einem Modell, bei dem der §100 nicht genutzt wird. Ein toller Vorteil!

Und der Vermittler?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ungezillmerte Tarife hierfür verwendet werden dürfen, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Das ist vertrieblich nicht so attraktiv. Die Bayerische bietet hier aber interessante Factoring-Modelle an.

Denkanstöße, die sich für Vermittler daraus ergeben

• Gibt es Unternehmen ohne Mitarbeitende, die nur bis zu 2.575 Euro verdienen (auch Teilzeitkräfte)?

• Wenn der Arbeitgeber durch Nutzung des §100 bis zu 30% weniger Aufwand hat, müsste man das nicht als guter bAV-Berater thematisieren?

• Wäre das nicht ein guter Akquise-Ansatz?

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die Bayerische ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die Bayerische geht es hier: asscompact.de/bv/bayerische

Bild: © NDABCREATIVITY – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Uta Thoma