Baloise hat die Leistungen ihrer Cyberversicherung aktualisiert. Die Änderungen sind Anfang April implementiert worden. Zu den Neuerungen gehört beispielsweise, dass im Rahmen der Betriebsunterbrechung auch Schäden, die durch den Ausfall von unentgeltlich genutzten Cloud-Diensten entstehen, versichert sind. Dies sei vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, die oft kostenlose Cloud-Dienste verwenden, ein Mehrwert, so der Versicherer.
Auch das Sachverständigenverfahren ist künftig im Versicherungsschutz enthalten. Ist die Höhe des festgestellten Schadens zum Beispiel strittig, kann ein gerichtlich zugelassener Sachverständiger hinzugezogen werden. Ebenso im Leistungskatalog enthalten sind ab sofort Schäden im Bereich der digitalen Währung im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs. Im Schadenfall werden auch Kosten für Kulanzgutscheine in Form von Preisnachlässen, Gutscheinen oder Rabatten sowie für die Vereinbaren von Schiedsverfahren ersetzt.
Nachlass auf Prämie bei Awareness-Maßnahmen
Unternehmen erhalten einen Nachlass von 15% auf die Versicherungsprämie, wenn sie Awareness-Maßnahmen über perseus nutzen bzw. diese neu abschließen.
Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis konnte laut eigenen Angaben des Versicherers verbessert werden. Zudem können nun mehr Branchen und Berufsgruppen als bisher über das sogenannte Antragsmodell einfach und mit weniger Risikoversicherungen die Cyberversicherung abschließen. Dazu gehören beispielsweise Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Anwaltskanzleien sowie Psychologen oder Bewachungsunternehmen. Unternehmen ab 10 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro Umsatz erhalten weiterhin individuelle Angebote, so die Baloise. (js)
Bild: © VideoFlow – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können