Das Berliner Unternehmen Trade Republic hat in seiner Zukunft weiterhin Großes vor. Erst im Dezember 2023 hatte der Neobroker eine Vollbanklizenz von der EZB und der BaFin erhalten. Damit ist es Trade Republic nun erlaubt, klassische Bankdienstleistungen anzubieten. Und den ersten Schritt ist man bereits im Januar gegangen – mit der Einführung einer eigenen Visa-Karte, die Nutzer dazu befähigt, Zahlungen vom Verrechnungskonto zu tätigen.
Bei der Karte ist u. a. auch eine sogenannte „Saveback-Prämie“ enthalten, bei der 1% des Zahlungsbetrags auf das Konto des Kunden „erstattet“ wird und bspw. in einen ausgewählten Aktien- oder ETF-Sparplan investiert wird. Diese Saveback-Prämie ist bis heute auch eines der zentralen Verkaufsargumente für das neue Produkt von Trade Republic. Doch das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vzbw) auf den Plan gerufen – denn diese fand die Werbung in Anbetracht der nicht eindeutig kommunizierten Einschränkungen jener Prämie irreführend und konnte so eine Unterlassungserklärung von Trade Republic sowie eine Ergänzung der Werbung erwirken, wie die vzbw in einer Mitteilung am Donnerstag vermeldet.
Verbraucherschützer mahnen Trade Republic ab
Die Abmahnung vonseiten der vzbw erfolgte bereits Mitte Januar. Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der vzbw, bezeichnete damals die Trade-Republic-Werbung für „wettbewerbswidrig, weil sie irreführend ist“. Die Saveback-Prämie der Visa-Karte wird beworben mit dem Slogan „Erhalte ein Prozent Saveback auf Kartenzahlungen in deinen Sparplan“.
Doch bei dieser Saveback-Prämie gibt es folgende zwei Einschränkungen: Zum einen ist die Prämie auf 15 Euro pro Monat beschränkt. Übersteigen Zahlungen mit der Karte einen Betrag von 1.500 Euro, wird also keine Prämie mehr ausgezahlt. Außerdem muss der Kunde einen aktiven Sparplan in Höhe von monatlich mindestens 50 Euro eingerichtet haben. Ersichtlich seien diese Bedingungen laut vzbw allerdings nur in der Kundenvereinbarung auf der Trade-Republic-Internetseite gewesen – auf Seite 68 von 70.
Trade Republic verteidigt Aktion – ändert Werbung aber
Laut Bericht des Handelsblatts verteidigte Trade Republic nach der Abmahnung die Aktion. Eine Sprecherin des Unternehmens teilte mit, dass das Angebot fair, transparent und für jeden verständlich und im besten Interesse des „durchschnittlichen Verbrauchers“ sei. Dass der Saveback nur monatliche Ausgaben von maximal 1.500 Euro in Betracht nehme, spiegele die Lebenswirklichkeit des Großteils der Gesellschaft wider, wird die Sprecherin im Handelsblatt zitiert.
Dennoch: Trade Republic hat laut vzbw die geforderte Unterlassungserklärung nun abgegeben und auch die Werbung angepasst. Unter „Erfahre mehr“ beim Abschnitt zur Visa-Karte auf der Trade-Republic-Homepage taucht nun ein Infofeld auf in dem darauf hingewiesen wird, dass der Kunde 1% seiner Kartenausgaben zurückerhält, bis 1.500 Euro monatliche Kartenausgaben, und monatlich mindestens 50 Euro in Sparpläne investieren muss, um sich dafür zu qualifizieren. (mki)
Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com
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