Die HDI verzichtet ab dem 01.01.2024 für alle neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) vollständig auf die Regelungen zur Verweisung. Das Produktupdate der HDI EGO Top BU soll die Leistungsprüfung erheblich vereinfachen – solange eine mindestens 50%-ige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt, unabhängig davon, ob der Versicherte einen anderen Beruf aufgenommen hat.
Die Neuerung stellt einen Meilenstein in der Branche dar, so das Unternehmen. „Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- und der Nachprüfung ist ein neues Level in der Geschichte in der Arbeitskraftabsicherung in Deutschland erreicht“, so Thomas Lüer, Vertriebschef HDI Versicherungen.
Anpassungen bei den Prämien und den Gesundheitsfragen wurden nicht vorgenommen. Das Unternehmen erhofft sich durch die Änderungen weiteres Wachstum im Neugeschäft.
Teleclaiming und „Vor-Ort-Service“ im Kundenservice
Auch im Kundenservice gibt es Veränderungen. Der Versicherer bietet Kunden nun Teleclaiming sowie einen „Vor-Ort-Service“ an. Beim Teleclaiming hilft ein Mitarbeiter Kunden telefonisch dabei, BU-Leistungsanträge auszufüllen. In besonders schweren Fällen machen Mitarbeiter auch Hausbesuche, um Versicherte dabei zu unterstützen, die erforderlichen Angaben zu machen. (js)
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