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27. Oktober 2023
INTER erneuert Haftpflichtversicherungen

INTER erneuert Haftpflichtversicherungen

Die INTER hat die Leistungen ihrer privaten Haftpflichtversicherungen überarbeitet. Unter anderem gibt es Neuerungen bei Schäden an gemieteten und geliehenen Kraftfahrzeugen und höhere Versicherungssummen bei Vierbeinern.

Es gibt Neuerungen bei den privaten Haftpflichtversicherungen der INTER Allgemeine Versicherung AG. Die Tarife wurden überarbeitet und integrieren Schutz für Menschen, Tiere und Immobilien in einer Police.

Die Privathaftpflicht beinhaltet unter anderem einen „Ärgerverzicht“. Beispielsweise ist hier eine Regulierung zum Neuwert bis 5.000 Euro enthalten, der Verzicht auf mögliche Haftungseinwände bei Freundschaftsdiensten oder Deliktunfähigkeit sowie ein Verzicht auf die Anrechnung eines Mithaftungsanteils von Geschädigten bis 500 Euro.

Versicherte nebenberufliche Tätigkeiten erweitert

Bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Autos haftet die INTER im Tarif Premium bis zu einer Summe von 500 Euro und ersetzt zudem die Mehrkosten aus der Rabattrückstufung und den Selbstbehalt der Kaskoversicherung bei geliehenen Fahrzeugen.

Ab der Tarifstufe Exklusiv sind nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert. Die Liste von handwerklichen und dienstleistenden Berufen wurde hierbei deutlich erweitert, so das Unternehmen. Im Tarif Premium leistet der Versicherer bei Verlust fremder Möbel-, Kfz- und Tresorschlüssel sowie Folgeschäden aufgrund des Schlüsselverlusts bis 10.000 Euro.

Zudem wurden die Leistungen im Baustein Amtshaftpflicht, der sich insbesondere zur Absicherung von verwaltenden und erzieherischen Berufen eignet, verbessert.

Neue Leistungen für Tier- und Immobilienbesitzer

Für Hunde- und Pferdehalter ist die Versicherungssumme auf 50 Mio. Euro erweitert worden und eine Forderungsausfallversicherung integriert worden. Ebenso zahlt der Versicherer bei Schäden an gemieteten Gebäuden, Ställen, Koppeln, Transportanhängern und geliehenen Kraftfahrzeugen.

Auch für Immobilienbesitzer gibt es Neuerungen. Hier vereinfacht die INTER ihre Prämienberechnung: Sie ermittelt sich ab sofort durch die Anzahl der im Gebäude vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten. Gewässerschäden durch auslaufende Öltanks sind ohne Beschränkung des Fassungsvermögens inkludiert. Gleiches gilt für Anlagen zur Wärme- und Energieerzeugung. (js)

Bild: © RD-Fotografie – stock.adobe.com