Mit diesem Beratungs-Tool stellt die BCA-Gruppe sicher, dass jeder angeschlossene Partner, ob als Vermittler nach künftig §34f GewO oder auch als Haftungsdach-Partner der Bank für Vermögen AG, eine rechtskonforme Beratung und Dokumentation durchführen kann. Für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen des elektronischen Beratungsprozesses hat die Anwaltskanzlei Wirth Rechtsanwälte (Berlin) den neuen BCA-Baustein geprüft und testiert. Damit ist dieser Beratungs-Prozess (nach FinVermV, WpHG, WpDVerOV, MaComp) im gesetzlichen Sinne anwendungstauglich.
Alle Anwendungen für den Beratungs- und Dokumentationsprozess laufen vollelektronisch ab, es wird zwischen einer Erst- oder Folge-Beratung unterschieden und der Partner kann die Art der Beratung, zwischen einer Anlage-Beratung und Anlage-Vermittlung, wählen. Jeder Beratungs-Schritt ist intuitiv einfach und nachvollziehbar. Zunächst wird das Risikoprofil des Kunden erfasst und der Risikoklasse nach WpHG zugeordnet. Das Beratungs-Tool prüft, ob das gewählte Anlageprodukt der Risikoklasse des Kunden entspricht. Mögliche Eingabefehler werden durch eine Plausibilitätsprüfung vermieden und eine Kontrolle der Pflichtfelder gewährleistet die Vollständigkeit.
Da jeder Vermittler nach § 34f GewO seine rechtskonforme Beratungsleistung ab dem Geschäftsjahr 2013 von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testieren lassen muss, bietet die BCA ihren „§-34f-Beratern“ ein systembezogenes Testat über das Business plus an, sofern in 2013 alle Investmentberatungen ausschließlich über das BCA Beratungs-Tool erfolgt sind.
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