ROLAND Rechtsschutz hat das Angebot für Gewerbetreibende ausgeweitet und nimmt 2022 unter anderem die Branchen Handwerk, IT und verarbeitendes Gewerbe ins Visier. Die Produktstruktur fasst dabei mehr Leistungen in weniger Bausteinen zusammen: Mit den Paketen Kompakt, Komfort und Komfort+ können Gewerbekunden ihre Leistungen unkompliziert und schnell auswählen. In allen Paketen für Gewerbekunden sind bereits die Kernleistungen für einen umfassenden Rechtsschutz enthalten, beispielsweise mit dem Arbeits-, Steuer- oder Schadensersatz-Rechtsschutz. Außerdem sind ausgewählte Rechtsstreitigkeiten rund um Verträge mit abgesichert. Enthalten sind hier Investitionsgütergeschäfte bis zu 10.000 Euro, Nebengeschäfte bis zu 1 Mio. Euro sowie Streitigkeiten aufgrund von Versicherungsverträgen bis zu 1 Mio. Euro.
Unterstützung für die IT-Branche
Im Falle eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Meldepflichten bietet ROLAND IT-Dienstleistern einen passgenauen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Zudem ist ROLAND starker Partner in Sachen Patent-, Marken- und Urheberrecht. Schnelle und kompetente Rechtsberatung erhalten die Kunden über das Service-Portal JurWay. Dort können Rechtsfragen schnell und einfach online geklärt oder Verträge geprüft werden. Zusätzlich bietet das Online-Portal Zugriff auf zahlreiche Musterverträge.
Maßgeschneiderte Absicherung für das Handwerk
Auch für die im Handwerk angesiedelten Firmen lohnt sich der Gewerbe-Rechtsschutz aus dem Hause ROLAND. So sind hier Investitionsgüter versichert. Beispielsweise die Anschaffung von Formatkreissägen in Schreinereien oder Hebebühnen in Kfz-Werkstätten. Die Rechtsschutzversicherung greift auch bei einem Arbeitsunfall und das IT-Notfall-Telefon hilft bei der Datenrettung nach einem Hackerangriff.
Strafrechtsschutz für das verarbeitende Gewerbe
Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, zum Beispiel Baufirmen, erhalten einen auf ihre Bedürfnisse angepassten Strafrechtsschutz. Außerdem werden Investitionsgüter wie die Anschaffung teurer Produktionsmaschinen mitversichert. Besonderheiten im Versicherungsvertragsrecht, beispielsweise die Regulierung eines Brandschadens, werden ebenfalls berücksichtigt. (ad)
Bild: © MIND AND I – stock.adobe.com
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