Wie die KfW nun bekannt gab, soll jede Finanzierung durch die staatliche Förderbank im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen. Wer als Firma nun also Geld von der KfW erhalten möchte, wird das künftig nur noch für Klimaabkommen-kompatible Vorhaben bekommen. Konkret bedeutet das, dass eine Finanzierung von Gewerbeimmobilien durch die KfW künftig strenge CO2-Kriterien zu erfüllen hat.
Neue Leitlinien zunächst nur für emissionsintensive Industrien
Zunächst gelten die neuen Leitlinien nur für Branchen, die besonders viele CO2-Emissionen ausstoßen. Die KfW zählt dazu die Stromerzeugung, Eisen- und Stahlherstellung, die Automobilwirtschaft, Schiff- und Luftfahrt sowie Gebäude. „Perspektivisch möchten wir aber mit unseren Leitlinien den Großteil der Emissionen unserer Finanzierungen steuern.“, wie Jürgen Kern, Abteilungsleiter Unternehmensstrategie & Nachhaltigkeit bei der KfW erläutert.
Künftige Finanzierungsprojekte benötigen Effizienzhausstandard
Die neuen Nachhaltigkeitsvorgaben gelten bereits seit diesem Sommer und enthalten je Sektor weitere Schritte, sodass bis Ende 2029 die Finanzierungsbedingungen stetig strenger werden. Für den Neubau, Erwerb oder Sanierung von Gebäuden steht fortan nur noch KfW-Geld zur Verfügung, wenn die Immobilien mindestens den derzeit gültigen Effizienzhausstandard erfüllen. Einzelmaßnahmen am Gebäude sind nur noch förderfähig, wenn sie die Energieeffizienz des Gesamtgebäudes verbessern; die Vorgaben dafür gehen teils bis in technische Details einzelner Anlagen. Allerdings: Die neuen Richtlinien sollen für die Betriebe erfüllbar bleiben, damit die Förder- und Finanzierungsprogramme auch weiterhin nachgefragt werden. (as)
Bild: © archimede – adobe.stock.com
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